Massenänderung von Aufwandspositionen in WiBe
Wenn Aufwandspositionen in mehreren Wirtschaftlichkeitsberechnungen (WiBe) identisch angepasst werden müssen, können Sie eine Massenänderung durchführen.
Sie können folgende Arten von Massenänderungen durchführen:
Periodische Änderung von Aufwandspositionen
Gemäß §26 der II. Berechnungsverordnung ändern sich die Pauschalen für Instandhaltungs- und Verwaltungskosten alle drei Jahre. Um die entsprechenden Aufwandspositionen in allen betroffenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen anzupassen, verwenden Sie die periodische Massenänderung.
Periodische Änderung von Aufwandspositionen nach Bezugsfertigkeitsalter
Gemäß §28 der II. Berechnungsverordnung ist die Höhe der Instandhaltungskosten abhängig vom Bezugsfertigkeitsalter der einzelnen Objekte. Das Bezugsfertigkeitsalter ist dabei definiert als der Zeitraum in Jahren, den die Bezugsfertigkeit eines Objekts bei Ablauf des Kalenderjahres zurückliegt:
weniger als 22 Jahre
zwischen 22 und 32 Jahre
mehr als 32 Jahre
Um die entsprechenden Aufwandspositionen in allen betroffenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen je nach Bezugsfertigkeitsalter anzupassen, verwenden Sie die periodische Massenänderung nach Bezugsfertigkeitsalter.
Hinweis
Die periodische Änderung von Aufwandspositionen nach Bezugsfertigkeitsalter nehmen Sie je Aufwandspositionsgruppe vor.
Beenden von Aufwandspositionen
Aufwandspositionen, die ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden sollen, können Sie in allen betroffenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen gleichzeitig beenden.
Sie können die Funktionen für die Massenänderung von Aufwandspositionen in Wirtschaftlichkeitsberechnungen vom Bild SAP Easy Access
aus oder aus dem RE-Navigator aufrufen Weitere Informationen finden Sie unter Massenänderung
von Aufwandspositionen in WiBe durchführen.