Verlängerungsregel Mit einer Verlängerungsregel verlängern Sie befristete Verträge.
Die Verlängerungsregel steuert das Vertragsende. Es gibt zwei Arten von Verlängerungsregeln: die automatische Verlängerung und die Verlängerungsoption.
Bestimmen Sie, welche Verlängerungsregel Sie anwenden möchten:
Verträge nur mit automatischer Verlängerung
...
einmalige Verlängerungen (z. B. Verlängerung um 2 Jahre mit einer Widerspruchsfrist von 6 Monaten). Danach geht der Vertrag automatisch in eine unbegrenzte Laufzeit mit gesetzlicher Kündigungsfrist über.
wiederkehrende Verlängerungen (Vertragsverlängerung jährlich um 1 Jahr mit einer Widerspruchsfrist von 6 Monaten)
unbeschränkte Verlängerungen (z.B. Vertrag geht nach Vertragsende in eine unbegrenzte Laufzeit über und kann dann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden)

Sie können folgende Kombinationen festlegen:
a) eine oder mehrere einmalige Verlängerungen
b) eine oder mehrere einmalige Verlängerungen und anschließend eine wiederkehrende Verlängerung
c) eine oder mehrere einmalige Verlängerungen und anschließend eine unbeschränkte Verlängerung
Verträge nur mit Verlängerungsoptionen
Es gibt einmalige und wiederkehrende Optionen. Wird eine Option nicht wahrgenommen, werden auch alle nachfolgenden Optionen hinfällig. Durch die Erklärung einer Option tritt die Vertragsverlängerung in Kraft. Der Vertrag kann nur mit einer bestimmten Frist zum Vertragsende gekündigt werden.
Wenn keine Kündigung ausgesprochen und keine Option erklärt wird, geht der Vertrag automatisch in eine unbeschränkte Laufzeit mit gesetzlicher Kündigungsfrist über.
Verträge mit Verlängerungsregeln und -optionen
Sobald eine Verlängerungsoption nicht wahrgenommen wurde, treten die Verlängerungsregeln in Kraft

befristeter Vertrag mit Optionen und Verlängerungen
Kündigungsfrist (6 Monate zum Vertragsende)
Optionsregel (2 Optionen je 5 Jahre)
Verlängerungsregel (Verlängerung einmalig um 2 Jahre mit einer Widerspruchsfrist von 6 Monaten; dann wiederkehrend um 1 Jahr mit 6 Monaten Widerspruchsfrist)
Verlängerungsregeln |
Laufzeit |
Kündigungsmöglichkeit |
Optionserklärung/ Verlängerungswider-spruch (=Kündigung) |
|---|---|---|---|
Laufzeit befristeter Vertrag |
01.01.1995 31.12.1999 |
30.06.1999 |
|
1. Option |
01.01.2000 31.12.2004 |
30.06.2004 |
30.06.1999 |
2.Option |
01.01.2005 31.12.2009 |
30.06.2009 |
30.06.2004 |
1.Verlängerung |
01.01.2010 31.12.2011 |
30.06.2011 |
30.06.2009 |
2. Verlängerung |
ab 01.01.2012 jeweils um 1 Jahr |
jeweils 30.06.des lfd. Jahres |
jeweils 30.06.des lfd. Jahres |