Abfallschlüsselzuordnung Gesetze und Verordnungen weisen
Abfällen
Abfallschlüssel zu und schreiben vor, dass Abfallschlüssel auf den
Entsorgungspapieren
ausgegeben werden müssen, die für den Abfall erstellt werden.
Entsorgungsnachweise
gelten in der Regel nur für bestimmte Abfallschlüssel und damit nur für Abfälle mit bestimmten Eigenschaften. Sie können daher Abfallschlüssel im
Abfallmanagement
den Abfällen, Entsorgungsnachweisen und Entsorgungspapieren zuordnen und so Vorgaben aus Gesetzen und Verordnungen abbilden. Diese Zuordnung ist auf verschiedene Arten möglich (siehe Abschnitt
Funktionsumfang
), so dass Sie auch unterschiedliche Vorgaben aus den einzelnen Gesetzesräumen abbilden können.
Sie haben die Abfallschlüssel angelegt, die Sie zuordnen wollen.
Folgende Zuordnungen von Abfallschlüsseln sind möglich:
Zuordnung zu Abfällen
Abfällen mit gleichen Eigenschaften müssen in bestimmten Fällen verschiedene Abfallschlüssel zugewiesen werden, z.B. wenn Abfälle in unterschiedlichen Prozessen entstehen. Dies können Sie berücksichtigen, indem Sie der Spezifikation eines Abfalls in der
Spezifikationsverwaltung
mehrere Abfallschlüssel zuordnen (siehe
Spezifikation für einen Abfall bearbeiten
).
Zuordnung zu Entsorgungsnachweisen
Entsorgungsnachweise gelten in der Regel nur für die Erzeugung und Entsorgung von Abfällen, die einem bestimmten Abfallschlüssel angehören. Ebenso regeln Entsorgungsnachweise, welche Menge dieser Abfälle in einem bestimmten Zeitraum erzeugt und entsorgt werden darf. Sie können daher den Entsorgungsnachweisen Abfallschlüssel zuordnen und zu jedem Abfallschlüssel die genehmigte Abfallmenge eingeben (siehe Zuordnung von Abfallschlüsseln bearbeiten ).
Zuordnung zu Entsorgungspapieren
Einem Entsorgungspapier können auf verschiedene Arten Abfallschlüssel zugeordnet werden (siehe Abfallschlüssel zuordnen ).