Genehmigungen und Ausnahmen zuordnen Behörden können für einen Geschäftspartner des Abfallmanagements Genehmigungen erteilen und Ausnahmen festlegen. Derartige Genehmigungen und Ausnahmen können Sie in den
Stammdaten
an den folgenden Stellen angeben:
Sie können sie bei dem Geschäftspartner des Abfallmanagements angeben, für den die Genehmigung oder Ausnahme gilt. Diese Zuordnung wird in dieser Vorgehensweise beschrieben.
Die Angaben, die Sie hier machen, dienen nur der Dokumentation; sie werden nicht für Prüfungen oder Abfallbilanzenverwendet.
Sie können sie bei dem Entsorgungsnachweis angeben, für den die Genehmigung oder Ausnahme für den Geschäftspartner des Abfallmanagements erteilt wurde. Diese Zuordnung wird unter Zuordnung von Geschäftspartnern des Abfallmanagements bearbeiten beschrieben.
Die Angaben, die Sie dort machen, werden für Abfallbilanzen verwendet.
Beispiel
In Deutschland können Sie je nach Rolle des Geschäftspartners des Abfallmanagements z.B. folgende Genehmigungen erfassen:
Für Abfallerzeuger: Anzeige mit Anzeigenummer gemäß §11 der Nachweisverordnung (NachwV)
Für Abfallentsorger: Freistellung mit Freistellungsnummer gemäß §13 der Nachweisverordnung (NachwV)
Sie haben im Customizing des
Abfallmanagements
die IMG-Aktivität
Genehmigungsarten festlegen
bearbeitet.
Sie haben die Vorgehensweise Geschäftspartner des Abfallmanagements bearbeiten ausgeführt und befinden sich auf der ersten Registerkarte des Geschäftspartners des Abfallmanagements, dem Sie Genehmigungen oder Ausnahmen zuordnen wollen.
Wählen Sie
Genehmigungen
.
Geben Sie die erforderlichen Daten ein und sichern Sie.