Spanien: Besonderheiten der Archivierung von Abrechnungsergebnissen (PY)

Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze

Bei der Archivierung von Abrechnungsergebnissen gelten für Spanien grundsätzlich die allgemeinen Aussagen zu Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze .

Besonderheiten

Aus technischen Gründen sind für Spanien Rückrechnungsgrenze und Archivierungsdatum im System fest programmiert und können nicht geändert werden.

Einstellung

Die früheste Abrechnungsperiode deren Archivierung erlaubt ist, ist immer diejenige, die zwei Kalenderjahre vor der aktuellen Periode liegt. So wird gewährleistet, daß bei der Archivierung von Abrechnungsergebnissen der Abstand zwischen Rückrechnungsgrenze und Archivierungsdatum mindestens ein volles Kalenderjahr beträgt.