Österreich: Besonderheiten der Archivierung von Abrechnungsergebnissen (PY)

Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze

Bei der Archivierung von Abrechnungsergebnissen gelten für Österreich grundsätzlich die allgemeinen Aussagen zu Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze .

Die Rückrechnungsgrenze können Sie – abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen, die Sie dabei berücksichtigen müssen – nach firmeninternen oder kollektivvertraglichen Erfordernissen setzen.

Abstand zwischen Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze

Der Abstand zwischen Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze wird durch folgende Faktoren bestimmt:

  • Durchschnittsbewertung

Je nach Anzahl der Perioden, die Sie für die Durchschnittsbewertung benötigen, können Sie die Abrechnungsergebnisse nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt archivieren. Je mehr Durchschnittsperioden Sie benötigen, desto weiter in der Vergangenheit muß das Archivierungsdatum liegen.

  • Rückrechnung ins Vorjahr

Wenn der Gesetzgeber die Bestimmungen zur Steuer oder zur Sozialversicherung ändert, kann es notwendig sein, eine Rückrechnung in das Jahr vor dem aktuellen Jahr durchzuführen. Wenn die Abrechnungsergebnisse aus dem Vorjahr bereits archiviert sind, ist diese Rückrechnung nicht mehr möglich. Daher sorgt das System dafür, daß Sie nur die Abrechnungsergebnisse archivieren können, die für eine solche Rückrechnung nicht mehr benötigt werden.

Prüfung Ihrer Eingaben durch das System

Beim Anlegen einer Archivierungsgruppe können Sie entweder die Rückrechnungsgrenze oder das Archivierungsdatum vorgeben. Das System prüft Ihre Eingaben und reagiert entsprechend:

Sie wählen

Das System

eine Rückrechnungsgrenze im aktuellen Jahr x oder im Jahr x–1

fordert Sie auf, eine frühere Rückrechnungsgrenze anzugeben

eine Rückrechnungsgrenze im Jahr x–2 oder früher

berechnet das spätestmögliche Archivierungsdatum, bei dem die Durchschnittsberechnung und die ELDA-Meldungen korrekt erfolgen können

ein Archivierungsdatum, aus dem das System eine Rückrechnungsgrenze im aktuellen Jahr x oder im Jahr x–1 berechnet

fordert Sie auf, ein früheres Archivierungsdatum anzugeben

ein Archivierungsdatum, aus dem das System eine Rückrechnungsgrenze im Jahr x–2 oder früher berechnet

berechnet die frühestmögliche Rückrechnungsgrenze, bei der die Durchschnittsberechnung und die ELDA-Meldungen korrekt erfolgen können

Den Vorschlagswert des Systems für die Rückrechnungsgrenze können Sie auf ein späteres Datum ändern.

Den Vorschlagswert des Systems für das Archivierungsdatum können Sie auf ein früheres Datum ändern.

Durchschnittsbewertung

Die Anzahl der Perioden, die für die Durchschnittsbewertung herangezogen werden, geben Sie beim Anlegen und Ändern einer Archivierungsgruppe auf dem Dialogfenster Länderspezifische Parameter für Personalabrechnung an. Das System schlägt dort die größte Periodenanzahl vor, die im Customizing für die Durchschnittsberechnung festgelegt wurde.

Öffentlicher Dienst

Im öffentlichen Dienst kann es notwendig sein, nahezu unbegrenzt Rückrechnungen durchzuführen. In einem solchen Fall können Sie unter Umständen die Abrechnungsergebnisse gar nicht oder nur in sehr eingeschränktem Umfang archivieren.