Großbritannien: Besonderheiten der Archivierung von Abrechnungsergebnissen (PY)Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze
Bei der Archivierung von Abrechnungsergebnissen gelten für Großbritannien grundsätzlich die allgemeinen Aussagen zu Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze .
Besonderheiten
Die Rückrechnungsgrenze können Sie – abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen, die Sie dabei berücksichtigen müssen – nach firmeninternen oder tarifvertraglichen Erfordernissen setzen.
Bei der Archivierung von Abrechnungsergebnissen berücksichtigt das System die in Großbritannien geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Danach muß eine Rückrechnung für drei volle Steuerjahre möglich sein. Zusätzlich müssen Sie die Abrechnungsergebnisse aus den vier Steuerjahren vor dieser Rückrechnungsgrenze im System anzeigen können. Das heißt, daß
zwischen der aktuellen Abrechnungsperiode und dem Archivierungsdatum mindestens drei volle Steuerjahre liegen müssen
die Abrechnungsergebnisse aus den vier Steuerjahren davor nicht von der Datenbank gelöscht werden dürfen, ohne sie zu archivieren
Beim Berechnen des Abstands zwischen Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze berücksichtigt das System außerdem, ob Sie Durchschnittsbewertungen vornehmen und wenn ja, welcher Zeitraum dafür herangezogen wird.
Prüfung Ihrer Eingaben durch das System
Beim Anlegen einer Archivierungsgruppe können Sie entweder die Rückrechnungsgrenze oder das Archivierungsdatum vorgeben. Das System prüft Ihre Eingaben und reagiert entsprechend:
Sie wählen |
Das System |
eine Rückrechnungsgrenze, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht |
schlägt als Archivierungsdatum das spätestmögliche Datum vor, bei dem alle oben genannten Voraussetzungen berücksichtigt werden |
eine Rückrechnungsgrenze, die später liegt, als die gesetzlichen Bestimmungen erlauben |
setzt die Rückrechnungsgrenze auf das spätestmögliche Datum, bei dem die gesetzlichen Fristen berücksichtigt werden, und berechnet daraus den Vorschlagswert für das Archivierungsdatum |
ein Archivierungsdatum, das mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Rückrechnungsgrenze vereinbar ist |
schlägt eine entsprechende Rückrechnungsgrenze vor |
ein Archivierungsdatum, das später liegt, als die gesetzlichen Bestimmungen zur Rückrechnungsgrenze erlauben |
fordert Sie auf, ein anderes Archivierungsdatum einzugeben, und berechnet anschließend daraus einen Vorschlagswert für die Rückrechnungsgrenze |
Den Vorschlagswert des Systems für die Rückrechnungsgrenze können Sie auf ein späteres Datum verändern.
Den Vorschlagswert des Systems für das Archivierungsdatum können Sie auf ein früheres Datum verändern.
Prüfungen
Personalnummern, die eine Mehrfachabrechnung durchlaufen haben, können nicht archiviert werden. Sie müssen aus der Archivierungsgruppe entfernt werden.