Japan: Besonderheiten der Archivierung von Abrechnungsergebnissen (PY)

Bei der Archivierung von Abrechnungsergebnissen gelten für Japan grundsätzlich die allgemeinen Aussagen zu Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze .

Die Rückrechnungsgrenze können Sie – abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen, die Sie dabei berücksichtigen müssen – nach firmeninternen oder tarifvertraglichen Erfordernissen setzen.

Abstand zwischen Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze

Der Abstand zwischen Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze wird durch folgende Faktoren bestimmt:

  • Durchschnittsbewertung

Je nach Anzahl der Perioden, die Sie für die Durchschnittsbewertung benötigen, können Sie die Abrechnungsergebnisse nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt archivieren. Je mehr Durchschnittsperioden Sie benötigen, desto weiter in der Vergangenheit muß das Archivierungsdatum liegen.

  • gesetzliche Vorgaben für die Rückrechnung

Der Gesetzgeber schreibt vor, daß eine Rückrechnung in die zwei Jahre vor dem aktuellen Jahr möglich sein muß. Wenn die Abrechnungsergebnisse aus den beiden Vorjahren bereits archiviert sind, ist diese Rückrechnung nicht mehr möglich. Daher sorgt das System dafür, daß Sie nur die Abrechnungsergebnisse archivieren können, die für eine solche Rückrechnung nicht mehr benötigt werden.

Prüfung Ihrer Eingaben durch das System

Beim Anlegen einer Archivierungsgruppe können Sie entweder die Rückrechnungsgrenze oder das Archivierungsdatum vorgeben. Das System prüft Ihre Eingaben und reagiert entsprechend:

Sie wählen

Das System

eine Rückrechnungsgrenze im aktuellen Jahr x, im Jahr x–1 oder im Jahr x–2

fordert Sie auf, eine frühere Rückrechnungsgrenze anzugeben

eine Rückrechnungsgrenze im Jahr x–3 oder früher

berechnet das spätestmögliche Archivierungsdatum, bei dem die Durchschnittsberechnung korrekt erfolgen kann

ein Archivierungsdatum, aus dem das System eine Rückrechnungsgrenze im aktuellen Jahr x, im Jahr x–1 oder im Jahr x–2 berechnet

fordert Sie auf, ein früheres Archivierungsdatum anzugeben

ein Archivierungsdatum, aus dem das System eine Rückrechnungsgrenze im Jahr x–3 oder früher berechnet

berechnet die frühestmögliche Rückrechnungsgrenze, bei der die Durchschnittsberechnung korrekt erfolgen kann

Den Vorschlagswert des Systems für die Rückrechnungsgrenze können Sie auf ein späteres Datum ändern.

Den Vorschlagswert des Systems für das Archivierungsdatum können Sie auf ein früheres Datum ändern.

Durchschnittsbewertung

Die Anzahl der Perioden, die für die Durchschnittsbewertung herangezogen werden, legen Sie beim Anlegen und Ändern einer Archivierungsgruppe auf dem Dialogfenster Länderspezifische Parameter für Personalabrechnung fest. Das System schlägt dort die größte Periodenanzahl vor, die im Customizing für die Durchschnittsberechnung festgelegt wurde.