Nichtabzugsfähige Vorsteuer

Ist ein Teil oder die gesamte Vorsteuer nichtabzugsfähig, können Sie den Steuerbetrag auf ein separates Aufwandskonto buchen oder auf die Sach- und Anlagenpositionen verteilen. Die Steuerprozentsätze für den Vorsteueranteil und den nichtabzugsfähigen Anteil geben Sie zu einem gemeinsamen Steuerkennzeichen ein. Ist die gesamte Vorsteuer nichtabzugsfähig, ist zum Steuerkennzeichen anzugeben, daß Null Prozent Vorsteuer zu berechnen sind. Siehe auch Beispiel: Buchung der nichtabzugsfähigen Vorsteuer .