Beispiel: Buchung der nichtabzugsfähigen VorsteuerSie haben eine Eingangsrechnung in Höhe von 1200 DEM zu buchen. Der darin enthaltene Steuerbetrag von 200 DEM (20 Prozent) setzt sich zusammen aus 12 Prozent Vorsteuer (120 DEM) und einem nichtabzugsfähigen Anteil von acht Prozent (80 DEM). Sie können nun den nichtabzugsfähigen Anteil auf ein separates Konto buchen (siehe folgende Abbildung, Beispiel A) oder auf die Sachkonten- und Anlagenpositionen verteilen (siehe folgende Abbildung, Beispiel B).
Ist der gesamte Vorsteuerbetrag nicht abzugsfähig, erfolgt keine Vorsteuerbuchung; die nichtabzugsfähige Vorsteuer kann auf ein separates Konto gebucht (siehe folgende Abbildung, Beispiel C) oder auf die Sach- und Anlagenpositionen verteilt werden.