Andere Sachkonten

Für alle anderen Sachkonten können Sie über das Feld Steuerkategorie Vorgaben treffen, die sich beim Buchen auf das Konto auswirken.

Wenn ein Konto nichtsteuerrelevant ist (z.B. Bankkonten), dürfen Sie keinen Eintrag im Feld Steuerkategorie vornehmen. Beim Buchen auf das Konto kann dann kein Steuerkennzeichen eingegeben werden.

Wenn bei Zahlungsvorgängen keine Steuerkorrektur auf den Konten für Zahlungsdifferenzen (z.B. Skontoertrag, Skontoaufwand oder unberechtigte Abzüge) vorgenommen werden soll, dürfen Sie im Feld Steuerkategorie im Konto für die Skontobuchung keinen Eintrag vornehmen. Anderenfalls nimmt das System bei Zahlungsvorgängen automatisch eine Steuerkorrektur vor. Bei Buchungen mit Jurisdiction Code müssen alle Skontoaufwands- und -ertragskonten nichtsteuerrelevant sein. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie in Steuerkorrektur bei Zahlungsvorgängen .

Wenn Sie ein Steuerkennzeichen eintragen, ordnen Sie damit dem Konto einen festen Steuersatz zu. Wenn Sie beispielsweise das Kennzeichnen "V1" eingeben, können Buchungen nur mit diesem Kennzeichen auf dem Konto vorgenommen werden. Das Kennzeichen aus dem Stammsatz wird beim Buchen auf das Konto ausgegeben und kann nicht mehr geändert werden. Sie sollten Sachkonten nur in Ausnahmefällen mit einem festen Steuersatz versehen, wie etwa beim Konto "Reisekosten Inland pauschal versteuert" in der Bundesrepublik Deutschland, da sonst bei einer Änderung des Steuersatzes nicht nur neue Kennzeichen, sondern auch neue Sachkontenstammsätze angelegt werden müssen.

Wenn Sie einem Sachkonto keinen festen Steuersatz zuordnen wollen, haben Sie die Möglichkeit, über Ihre Angabe folgende Vorgaben zu treffen:

Kennzeichen in Sachkonten

Kennzeichen

Bedeutung

<kein Kennzeichen>

nicht steuerrelevant

-

Nur Buchungen mit Vorsteuerkennzeichen sind erlaubt. Beispielsweise werden Kostenartenkonten mit diesem Kennzeichen versehen.

+

Nur Buchungen mit Ausgangsteuer kennzeichen sind zulässig.

Beispielsweise werden Erlöskonten mit diesem Kennzeichen geführt.

*

Alle Steuerkennzeichen sind zulässig.

-B

Konto für brutto geführte Lieferantenanzahlungen. Die Gegenbuchung zu den Steuerbeträgen erfolgt auf gesonderten Verrechnungskonten. Informationen zum Thema erhalten Sie in Umsatzsteuer bei Anzahlungen .

+B

Konto für brutto geführte Kundenanzahlungen. Die Gegenbuchung zu den Steuerbeträgen erfolgt auf gesonderten Verrechnungskonten.

Informationen zum Thema erhalten Sie in

Umsatzsteuer bei Anzahlungen .