Steuerkorrektur bei Zahlungsvorgängen Die Korrektur der Umsatzsteuer erfolgt bei Skontobuchungen im Zahlungsausgleich automatisch, wenn Sie in den Konten für Skontoertrag und Skontoaufwand das Feld
Steuerkategorie
gefüllt haben.
Wenn Sie die Korrektur der Umsatzsteuer nicht wünschen, darf kein Eintrag im Feld für die Steuerkategorie der Skontokonten stehen. In Italien ist z.B. eine Steuerkorrektur nicht erforderlich. Auch bei Buchungen mit Jurisdiction Code ist vom System her keine Steuerkorrektur erlaubt.
Die Buchung des Zahlungsvorganges kann manuell oder mit dem Zahlungsprogramm erfolgen. Das System teilt für die Korrekturbuchungen den errechneten Bruttoskontobetrag auf in Nettoskontobetrag und Umsatzsteueranteil. Dazu benötigt es ein Steuerkennzeichen.
Es lassen dabei sich folgende Fälle unterscheiden:
Fall 1: Der gesamte Beleg enthält nur ein Steuerkennzeichen.
Debitoren-/Kreditorenposition |
V1 |
Sachkontenposition 1 |
V1 |
Sachkontenposition 2 |
V1 |
Dann errechnet das System beim Buchen des Zahlungsvorganges den im Skontobetrag enthaltenen Steuerbetrag anhand dieses Steuerkennzeichens und korrigiert automatisch den auf dem Steuerkonto bereits gebuchten Umsatzsteuerbetrag.
Fall 2: Der Beleg enthält unterschiedliche Steuersätze. In der Debitoren-/Kreditorenposition ist ein Steuerkennzeichen gesetzt.
Debitoren-/Kreditorenposition |
V1 |
Sachkontenposition 1 |
V2 |
Sachkontenposition 2 |
V3 |
Hier wird die Umsatzsteuerkorrektur pro Umsatzsteuerkennzeichen vorgenommen. Positionen, die als nicht skontorelevant gekennzeichnet wurden, werden für die Korrekturbuchung nicht berücksichtigt. Für die Korrektur beim Buchen des Zahlungsvorganges nimmt das System das Kennzeichen aus der Debitoren-/Kreditorenposition. Die auf den Steuerkonten bereits gebuchten Umsatzsteuerbeträge werden auch hier automatisch pro Umsatzsteuerkennzeichen korrigiert.
Fall 3: Der Beleg enthält unterschiedliche Steuersätze. In der Debitoren-/Kreditorenposition ist kein Steuerkennzeichen gesetzt, sondern "**".
Debitoren-/Kreditorenposition |
** |
Sachkontenposition 1 |
V1 |
Sachkontenposition 2 |
V2 |
Wenn die Debitoren-/Kreditorenposition kein Kennzeichen enthält, werden die Kennzeichen aus den Sachkontenpositionen verwendet. Das System errechnet den Steuerbetrag pro Steuerkennzeichen vom Skontobetrag. Die auf den Steuerkonten bereits gebuchten Umsatzsteuerbeträge werden auch hier automatisch pro Umsatzsteuerkennzeichen korrigiert.
Beispiel
Sie haben eine Ausgangsrechnung in Höhe von 3370 DEM gebucht (siehe folgende Abbildung, 1 ). Der Steueranteil (370 DEM) wurde automatisch auf das Steuerkonto gebucht.
Der Kunde überweist den Rechnungsbetrag in Höhe von 3370 DEM abzüglich drei Prozent Skonto, also 3268,90 DEM (siehe folgende Abbildung, 2 ). Die Rechnung enthielt eine Position von 2000 DEM mit 15 Prozent Steuer (A1) und eine Position von 1000 DEM mit 7 Prozent Steuer (A2). Beim Buchen des Zahlungsvorganges ermittelt das System pro Kennzeichen den Nettoskontobetrag und den Steueranteil. Mit den Steueranteilen wird automatisch eine Korrektur auf den Steuerkonten vorgenommen.
Das System bucht beim Zahlungsvorgang folgende Beträge: