Interpretation der Verwendungszweckfelder
In den Verwendungszweckfeldern des elektronischen Kontoauszugs sind verschiedene Informationen enthalten, die für den Ausgleich der offenen Posten relevant sind.
Folgende Informationen können beispielsweise im elektronischen Kontoauszug pro Einzelposten mitgeliefert werden:
Belegnummer
Referenzbelegnummer
Schecknummer
Der Interpretationsalgorithmus erlaubt das Auffinden eigener Zahlungsausgänge und Zahlungseingänge im Kontoauszug aufgrund einer von Ihren Kunden und/oder Ihrer Hausbank zurückgelieferten Information, die sich in den Verwendungszweckzeilen des Kontoauszugs befindet.
Hinweis
Die im Kontoauszug in den Verwendungszweckzeilen zurückgelieferten Informationen müssen Ihrem System bereits "bekannt" sein. Ansonsten kann kein automatischer Abgleich stattfinden. D. h. eine Belegnummer kann nur dann im System gefunden werden, wenn Sie von Ihren Kunden und/oder Ihrer Bank im Kontoauszug in genau dergleichen Zeichenlänge und Form zurückgeliefert wird, wie sie im System geführt wird.
Beispiel
Falls eine Referenzbelegnummer z. B. mit führenden Nullen im Beleg gespeichert ist, kann diese nur dann im System gefunden werden, wenn sie über den Kontoauszug ebenfalls mit führenden Nullen zurückgeliefert wird. Anderenfalls kann die Referenzbelegnummer beispielsweise mit dem Interpretationsalgorithmus 026 vom System als solche erkannt und interpretiert werden.
Durch den Interpretationsalgorithmus wird bestimmt, wie die Informationen in den Verwendungszweckfeldern vom System zu interpretieren sind. Die Algorithmen können verschiedene Informationen (z. B. Belegnummer) pro Zahlung erkennen und verarbeiten.
Verwendungszweckinfo |
Interpretationsalg. |
Interpretation |
1001101 |
011 |
"1001101" wird als Schecknummer und nicht als Belegnummer interpretiert; der Algorithmus findet über die Schecknummer die Belegnummer im System |
1001101 |
012 |
"1001101" wird als Schecknummer gleich Belegnummer interpretiert; in diesem Fall entspricht die Schecknummer der Belegnummer im System |
Bei allen Einzelposten wird anhand des jeweiligen Geschäftsvorfallscodes bzw. externen Vorgangs zunächst geprüft, ob und mit welchen Interpretationsalgorithmen versucht werden soll, die Ausgleichsinformationen zu beschaffen.