Erfassung von Abfindungen und Vorruhestandsbezügen

Verwendung

Im SAP-System können Sie Abfindungen und Vorruhestandsbezüge als fortlaufende und als einmalige Bezüge steuerlich abrechnen. Die gesetzlichen Freibeträge gemäß § 3 Nr. 9 EStG können Sie ebenfalls erfassen.

Voraussetzungen

Sie haben die erforderlichen Customizingeinstellungen im Einführungsleitfaden (IMG) der Abrechnung Deutschland unter Anfang des Navigationspfads Steuer Navigationsschritt Verarbeitung Ende des Navigationspfads vorgenommen.

Aktivitäten

Werden Abfindungen oder Vorruhestandsbezüge in fortlaufenden Beträgen gezahlt, erfassen Sie diese im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (0014). Werden Abfindungen oder Vorruhestandsbezüge als Einmalbetrag gezahlt, erfassen Sie diese im Infotyp Ergänzende Zahlung (0015).

Sie geben in beiden Fällen im Feld Lohnart Ihre Kundenlohnart für die Abfindung bzw. Vorruhestandsregelung ein.

Hinweis Hinweis

Im SAP-Standard werden folgende Musterlohnarten ausgeliefert:

  • M310 Abfindung freiwillig vereinbart

  • MF50 Vorruhestand

  • M320 Sozialplan

Ende des Hinweises

Nach der Erfassung des Bezugs legen Sie den zugehörigen Freibetrag fest.

Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Erfassung von Freibeträgen .