Erfassung von Abfindungen und Vorruhestandsbezügen Im SAP-System können Sie Abfindungen und Vorruhestandsbezüge als fortlaufende und als einmalige Bezüge steuerlich abrechnen. Die gesetzlichen Freibeträge gemäß § 3 Nr. 9 EStG können Sie ebenfalls erfassen.
Sie haben die erforderlichen Customizingeinstellungen im Einführungsleitfaden (IMG) der
Abrechnung Deutschland
unter
vorgenommen.
Werden Abfindungen oder Vorruhestandsbezüge in fortlaufenden Beträgen gezahlt, erfassen Sie diese im Infotyp
Wiederkehrende Be-/Abzüge
(0014). Werden Abfindungen oder Vorruhestandsbezüge als Einmalbetrag gezahlt, erfassen Sie diese im Infotyp
Ergänzende Zahlung
(0015).
Sie geben in beiden Fällen im Feld
Lohnart
Ihre Kundenlohnart für die Abfindung bzw. Vorruhestandsregelung ein.
Hinweis
Im SAP-Standard werden folgende Musterlohnarten ausgeliefert:
M310 Abfindung freiwillig vereinbart
MF50 Vorruhestand
M320 Sozialplan
Nach der Erfassung des Bezugs legen Sie den zugehörigen Freibetrag fest.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Erfassung von Freibeträgen .