Erfassung von Freibeträgen

Verwendung

Die für bestimmte Bezüge (z.B. Abfindungen und Belegschaftsrabatte) vom Gesetzgeber festgelegten Steuerfreibeträge sind bei der Abrechnung zu berücksichtigen.

Für die Erfassung von Steuerfreibeträgen im System stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Festlegung über die Lohnart

  • Festlegung über die Konstante

  • Festlegung über einen festen Wert

Voraussetzungen

Sie haben die entsprechenden Customizingeinstellungen im Einführungsleitfaden (IMG) der Abrechnung Deutschland unter Anfang des Navigationspfads Steuer Navigationsschritt Verarbeitung Navigationsschritt Lohnarten in steuerfreie/-pflichtige Anteile aufteilen Ende des Navigationspfads -> Aufzuteilende Lohnarten in den Feldern Lohnart , Konstante bzw. fester Wert vorgenommen.

Aktivitäten

Sie können den Freibetrag über eine Lohnart festlegen. Dann müssen Sie den Freibetrag entweder als laufenden Bezug im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (0014) oder als einmaligen Bezug im Infotyp Ergänzende Zahlung (0015) erfassen.

Sie geben in beiden Fällen im Feld Lohnart Ihre Kundenlohnart für den Freibetrag ein.

Hinweis Hinweis

Im SAP-Standard wird folgende Musterlohnart ausgeliefert:

M390 Abfindungsfreibetrag

Ende des Hinweises

Hinweis Hinweis

Die Gültigkeitsdauer dieses Infotypsatzes muss identisch sein mit der Gültigkeitsdauer des Infotypsatzes, der für den zugehörigen Bezug angelegt wurde.

Ende des Hinweises

Sie können den Freibetrag alternativ über eine Konstante festlegen. Dann muss die Konstante vorher im Customizing in der Tabelle 511K eingegeben werden.

Sie können den Freibetrag auch über einen festen Wert eingeben.