Erfassung von Freibeträgen Die für bestimmte Bezüge (z.B. Abfindungen und Belegschaftsrabatte) vom Gesetzgeber festgelegten Steuerfreibeträge sind bei der Abrechnung zu berücksichtigen.
Für die Erfassung von Steuerfreibeträgen im System stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Festlegung über die Lohnart
Festlegung über die Konstante
Festlegung über einen festen Wert
Sie haben die entsprechenden Customizingeinstellungen im Einführungsleitfaden (IMG) der
Abrechnung Deutschland
unter
->
Aufzuteilende Lohnarten
in den Feldern
Lohnart
,
Konstante
bzw.
fester Wert
vorgenommen.
Sie können den Freibetrag über eine
Lohnart
festlegen. Dann müssen Sie den Freibetrag entweder als laufenden Bezug im Infotyp
Wiederkehrende Be-/Abzüge
(0014) oder als einmaligen Bezug im Infotyp
Ergänzende Zahlung
(0015) erfassen.
Sie geben in beiden Fällen im Feld
Lohnart
Ihre Kundenlohnart für den Freibetrag ein.
Hinweis
Im SAP-Standard wird folgende Musterlohnart ausgeliefert:
M390
Abfindungsfreibetrag
Hinweis
Die Gültigkeitsdauer dieses Infotypsatzes muss identisch sein mit der Gültigkeitsdauer des Infotypsatzes, der für den zugehörigen Bezug angelegt wurde.
Sie können den Freibetrag alternativ über eine Konstante festlegen. Dann muss die Konstante vorher im Customizing in der Tabelle 511K eingegeben werden.
Sie können den Freibetrag auch über einen festen Wert eingeben.