Verrechnungen und Anpassungen für die gesetzliche Konsolidierung

Mit dieser Geschäftsregel generieren Sie bei der Durchführung der gesetzlichen Konsolidierung Anpassungen und Buchungen, die Ergebnisse aus Bilanzierungseinheiten von Tochtergesellschaften gemäß den Rechnungslegungsvorschriften in der Konzernrechnungslegung berücksichtigen.

Verrechnungen und Anpassungen werden als gesonderte Aufgabe mithilfe eines Datenmanager-Pakets ausgeführt. Sie können außerdem über die Konsolidierungsüberwachung im Bereich der Konsolidierungszentrale ausgeführt werden.

Voraussetzungen

Bevor Sie Verrechnungen und Anpassungen ausführen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Erfassen Sie alle Änderungen am Anteilbesitz im Anteilbesitz-InfoProvider, z. B. den Zugang eines neuen Unternehmens, den Verkauf oder die Übertragung von Anteilen sowie Abgänge.

  • Aktualisieren Sie ordnungsgemäß die Konsolidierungs- und Rechnungslegungsmethoden.

  • Aktualisieren Sie den Anteilsprozentsatz und die Anteilskontrolle innerhalb der Gruppe.

Hinweis
Anteilbesitzberechnungen können für die Berechnung des gesamten Anteilbesitzes innerhalb jeder Gruppe ausgeführt werden. Die jeder Entität in der jeweiligen Gruppe zugeordneten Konsolidierungsparameter müssen dann innerhalb des Ownership-InfoProvider validiert werden.

Die folgenden Elemente müssen in Ihrer Umgebung enthalten sein, bevor Sie Verrechnungen und Anpassungen ausführen können:

  • Anteilbesitzmodell

    Hier sind auf kategorie- und zeitabhängiger Basis der gesamte Anteilbesitz und die Anteilskontrolle jeder Entität nach Gruppe sowie die entsprechende anzuwendende Konsolidierungsmethode gespeichert.

  • Gruppendimension

    Bietet die Möglichkeit, konsolidierte Ergebnisse pro zugehöriger Gruppe zu speichern

  • Währungsdimension

    Bietet die Möglichkeit, konsolidierte Ergebnisse in den für jede Gruppe festgelegten Währungen zu speichern.

    Hinweis
    Sie können sowohl für Währung als auch für Gruppe eine gemeinsame Dimension NUR in Modellen verwenden, die aus Version 7.5 migriert wurde. In dieser Version von SAP Business Planning and Consolidation müssen hingegen zwei verschiedene Dimensionen verwendet werden: jeweils eine für Gruppe und Währung.
  • Methodenbasierte Multiplikatoren

    Definieren Sie die Formeln, die Sie bei der Berechnung der zu buchenden Beträge verwenden möchten.

  • Verrechnungen und Anpassungen

    Definieren Sie die Salden, für die Verrechnungen und Anpassungen vorgenommen werden, und diejenigen Elemente (Konten, Bewegungen usw.), auf die die berechneten Beträge gebucht werden.

Funktionsumfang

Die wichtigsten der erforderlichen Anpassungen für die gesetzliche Konsolidierung stehen im Zusammenhang mit der Verrechnung von Intercompany-Vorgängen zwischen den verschiedenen Bilanzierungseinheiten, mit Neuklassifizierungen und mit der Zielsetzung, das richtige Regelmodell für die Abrechnung langfristiger Anlagen zu verwenden. Verrechnungen und Anpassungen unterstützen die Berechnung und Generierung dieser Buchungen.

Verrechnungen und Anpassungen betreffen nur Modelle für die gesetzliche Konsolidierung, denen Sie ein entsprechendes Anteilbesitzmodell zugeordnet haben.

Wenn Verrechnungen und Anpassungen für eine bestimmte Gruppe ausgeführt werden, geht das System wie folgt vor:

  • Es liest aus dem Anteilbesitzmodell die Informationen über die Entitäten, aus denen sich die Gruppe zusammensetzt, die anzuwendende Konsolidierungsmethode sowie die Anteilbesitz- und Konsolidierungsprozentsätze.

  • Es bestimmt für jede in der Geschäftsregeltabelle definierte Verrechnung und Anpassung den Basisbetrag, für den die Verrechnung und die Anpassung auf der Grundlage der Ursprungsdaten berechnet werden.

  • Es ermittelt für jede Verrechnung und für jede Anpassung den entsprechenden methodenbasierten Multiplikator aus den Geschäftsregeln.

  • Es bestimmt auf der Grundlage des ermittelten methodenbasierten Multiplikators und der einer bestimmten Entität zugeordneten Konsolidierungsmethode die Formeln, die bei der Berechnung der zu buchenden Beträge angewendet werden sollen. Die Anteilbesitz- und Konsolidierungsprozentsätze können bei den Berechnungen angewendet werden.

  • Es bucht die berechneten Beträge auf der Grundlage der Buchungsregeln, die in den Geschäftsregeltabellen für die Verrechnungen und Anpassungen hinterlegt sind.

Im Folgenden werden die Felder der Registerkarte Allgemein auf dem Geschäftsregelbildschirm der Verrechnungen und Anpassungen näher erläutert:
  • Quell-Audit-ID: Schränkt die Anwendung der Regel auf eine bestimmte Art von Bewegungsdaten ein. Dabei kann es sich um ein Element der Auditdimension handeln oder um eine DIMLIST-Eigenschaft in der Auditdimension. Das Feld kann außerdem leer sein, um alle Auditelemente mit dem Audittyp I oder M zu repräsentieren. (Sie können „Anpassungsebene“ verwenden, um weitere Einschränkungen anzuwenden.)
  • Ziel-Audit-ID: Gibt die Art der Daten an, die die Regel generiert. Dabei muss es sich um ein Basiselement vom Audittyp A handeln.
  • Gruppentypfilter: Schränkt die Regel auf bestimmte Gruppen- oder Umfangselemente ein.
  • Entitätseigenschaftsfilter: Schränkt die Regel auf bestimmte Entitätselemente ein (ähnlich dem Gruppentypfilter)
  • Anpassungsart: Definiert den Regeltyp. Mögliche Werte sind:
    • Leer: generischer Regeltyp
    • N: für neue Entitäten in der Gruppe / im Umfang; ähnlich einer generischen Regel
    • P: für proportionale Entitäten
    • E: für Equity-Entitäten
    • D: für Entitäten, die zur Mitte des Jahres aus der Gruppe / dem Umfang ausscheiden
    • L: für Entitäten, die zu Jahresbeginn aus der Gruppe / dem Umfang ausscheiden
    • I: für die Integrationskonsolidierung, die der Beseitigung von Inkonsistenzen dient, die auftreten, wenn einige Konsolidierungsregeln mit dem periodischen Modus definiert werden und sich die anteilbasierte Hierarchie während des Geschäftsjahres ändert. Weitere Informationen finden Sie unter Integrationsregel für die Konsolidierung.
  • Anpassungsebene: Gibt die Ausführungsreihenfolge aller Verrechnungsregeln an. Das System führt zuerst eine Verrechnungsregel mit Anpassungsebene 0 aus, dann mit Ebene 1, dann mit Ebene 2 usw. Das Ergebnis einer Verrechnungsregel mit einer niedrigeren Anpassungsebene kann als Eingabe für eine Verrechnungsregel mit einer höheren Anpassungsebene verwendet werden. Die Quell-Audit-ID für eine Verrechnungsregel mit einer Anpassungsebene größer als 0 umfasst weitere Einschränkungen.
  • Filter anderer Dimension: Ein Zeichenfolge (String) in diesem Feld legt Filter oder spezielle Einschränkungen für andere Dimensionen fest. Wenn Sie z. B. über eine benutzerdefinierte Dimension namens „Product“ verfügen, und Sie nur für eines der Dimensionselemente namens „Pro1“ eine Verrechnung durchführen möchten, geben Sie Product = Pro1 ein.
  • Zielelemente erzwingen: Ein hier eingetragener Wert legt den Wert fest, den das System als Verrechnungsergebnis erzwingen soll. Wenn Sie z. B. Product = ALL eingeben, dann füllt das System für das generierte Verrechnungsergebnis die Dimension „Produkt“, unabhängig vom Ursprungswert, mit ALL.
  • Anteilbesitzfilter: Filtert den Anteilbesitzwert. Um z. B. eine Regel nur auf Entitäten anzuwenden, deren prozentualer Anteilbesitz in einer Gruppe / in einem Umfang größer ist als 70 %, geben Sie POWN > 0.7 ein.