Planung des Nachtragshaushalts Der aufgestellte Haushaltsplan kann durch nicht voraussehbare Einflüsse (höhere Ausgaben, geringere Einnahmen) korrekturbedürftig werden. Zur Aufstellung des Nachtragshaushaltsplans, der den Haushaltsplan möglichst zeitnah und vollständig korrigieren soll, stellt SAP mehrere Funktionen zur Verfügung, die den Planungsprozess unterstützen und die einzelnen Schritte dokumentieren.
Der Haushaltsplan muss im System vorhanden sein (Budgetversion 0).
Außerdem müssen die Budgetversionen angelegt sein, die Sie für die Nachtragsplanung benötigen. Eine Version, in der der Nachtragshaushalt geplant und verabschiedet wird, sowie mehrere Versionen, in denen Sie notwendige Änderungen an der Planung protokollieren können.
Falls Sie im Customizing festgelegt haben, daß Budgetversionen vorgangsbezogen aktiviert werden, müssen die Budgetversionen, mit denen Sie arbeiten wollen, vorgangsbezogen aktiviert sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden
Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung
in den Abschnitten
Aktivierungsverfahren für Budgetversionen einstellen
und
Budgetversionen vorgangsbezogen aktivieren
.
Vorbereitung der Nachtragsplanung
Die bisherigen Daten des Haushaltsplans (Originalbudget im Zahlungsbudget und Verpflichtungsbudget, Finanzplan, Genehmigte Gesamtkosten (GK) und Korrekturfeld) müssen in diese Nachtragsversion übernommen werden, indem der Haushaltsplan (Budgetversion 0) in diese Nachtragsversion kopiert wird. Die kopierten Daten werden dann als Planungshilfe bei der Vergabe der Nachträge ausgewiesen.
Die Anzahl der Finanzplanjahre sowie die Jahre der Kassenwirksamkeit, die das System übernimmt, hängt davon ab, was Sie im Customizing des
Haushaltsmanagements Öffentliche Verwaltung
als Planungshorizont eingestellt haben
Mittelanmeldung
Die Nachtragsplanung für den Haushalt und für die Sammelnachweise erfolgen gesondert.
Bei der Nachtragsplanung für den Haushalt werden jeweils für einzelne Budgetstrukturplanelemente die Nachtragswerte erfaßt. Hierzu sind alle Felder eingabebereit, die auch für die Haushaltsplanung relevant sind.
Die Nachträge für die Sammelnachweise werden nur auf der untersten Ebene erfaßt (dezentrale Sammelnachweis-HHM-Kontierung) und anschließend innerhalb der Hierarchie hochrolliert. Hierzu sind alle Felder eingabebereit, die auch für die Planung der Sammelnachweise relevant sind.
Beratung in Verwaltung und Beratung in Politik
Die erfassten Nachtragswerte werden in den zuständigen Gremien beraten und ggf. geändert. Die Änderungen werden jeweils in der Nachtragsversion vorgenommen. Um den Planungsprozeß des Nachtragshaushalts transparent zu machen, können Sie das Ergebnis jedes Planungsschritts in einer eigenen Version festhalten, indem Sie die jeweilige Nachtragsversion kopieren.
Genehmigung
Wenn der Nachtragshaushalt genehmigt ist, müssen die Nachträge im Haushaltsplan wirksam werden. Hierzu wird die Nachtragsversion in die Budgetversion 0 kopiert. Falls Nachträge für die Sammelnachweise erfaßt wurden, muß nach dem Kopieren der Nachtragsversion in die Budgetversion 0 auch die Nachtragsplanung für die Sammelnachweise in den Haushalt integriert werden.

Am Ende der Nachtragsplanung liegt eine korrigierte Version des Haushaltsplans vor (Version 0), die entsprechend bewirtschaftet werden kann.
Falls ein weiterer Nachtragshaushalt erforderlich ist, wiederholen Sie den oben beschriebenen Prozeß mit anderen Budgetversionen als für den ersten Nachtragshaushalt. Die Versionsnamen sind frei wählbar, Sie müssen der Namensvergabe in obigem Beispiel nicht folgen. Dort wurde ein sprechender Name gewählt. Die erste Stelle symbolisiert, dass es sich um eine Nachtragsversion handelt, die zweite, dass es sich um den ersten Nachtrag innerhalb eines Haushaltsjahres handelt. Die dritte Stelle symbolisiert die jeweils laufende Version des Nachtragshaushalts.
Weitere Informationen zur genauen Umsetzung der einzelnen Prozessschritte finden Sie unter:
Nachtraghaushalt planen: 2. Nachtragshaushalt
Budgetwerte für Nachtragsplanung erfassen