Abgleich mit dem Belastungsprofil Um ein reibungsloses Zusammenspiel zwischen den Einstufungen des
Belastungsprofils
und der
Gefährdungsbeurteilung
zu gewährleisten, empfiehlt es sich, an verschiedenen Prozess-Stationen einer Gefährdungsbeurteilung einen Datenabgleich durchzuführen.
Durch den Abgleich wird die Einstufung, die Sie im
Belastungsprofil
erfasst haben, durch die
Haupteinstufung
bzw. die
Einstufung nach Kontrolle
der
Gefährdungsbeurteilung
überschrieben.
Sollten Sie die jeweilige Belastung noch nicht im
Belastungsprofil
eingetragen haben, wird durch den Abgleich ein entsprechender Eintrag im
Belastungsprofil
generiert. Die Herkunft des Eintrags wird in den
Zusatzinformationen
zum Belastungsprofileintrag angezeigt. Zusätzlich können Sie eine Bemerkung beliebiger Länge erfassen.
Gemäß dem unter Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung beschriebenen Prozess sollten Sie den Abgleich nach folgenden Prozess-Schritten durchführen:
nach der Vergabe der Haupteinstufung
nach der Vergabe der Einstufung nach Kontrolle
nach der Statusbearbeitung
Sie können den Datenabgleich sowohl aus dem Kontext der
Gefährdungsbeurteilung
als auch aus dem
Belastungsprofil
anfordern.
Aus der
Gefährdungsbeurteilung
erreichen Sie die Funktion über
Abgleich Belastungsprofil
; aus dem
Belastungsprofil
über
Abgleich Beurteilungen
.