Folgebeurteilung

Verwendung

Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung nach einem bestimmten Zeitraum wiederholen wollen oder sich Rahmenbedingungen geändert haben, können Sie mit Hilfe der Funktion Folgebeurteilung einen Folgeprozess aufsetzen.

Durch das Anlegen einer Folgebeurteilung wird die ursprüngliche Gefährdungsbeurteilung in ihrer Gültigkeit abgegrenzt (versioniert) und kann nicht mehr bearbeitet werden. Die historischen Daten bleiben somit erhalten und sind jederzeit aufrufbar.

Hinweis Hinweis

Im IMG der Komponente Arbeitsschutz steht Ihnen das Business Add-In (BAdI) Behandlung von Folgebeurteilungen zur Verfügung. Hiermit können Sie den Ablauf vor und nach der Erstellung von Folgebeurteilungen festlegen, beispielsweise mit einer vorangestellten Prüfungen und einer anschießenden Sperre der Bearbeitung.

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Integration

In der Komponente Auswertungen (EHS-IHS- REP ) können Sie unter Hilfsmittel eine Übersicht über alle Versionen einer Gefährdungsbeurteilung erzeugen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen die Gefährdungsbeurteilung, zu der Sie eine Folgebeurteilung anlegen wollen, abgeschlossen haben. Das heißt, Sie müssen die Einstufung nach Kontrolle ausgefüllt haben.

    Sie können pro Tag nur eine Folgebeurteilung anlegen.

Funktionsumfang

Versionierung der ursprünglichen Gefährdungsbeurteilung

Das Anlegen einer Folgebeurteilung bewirkt, dass die ursprüngliche Gefährdungsbeurteilung in zwei Versionen geteilt wird. Die Gültigkeit der ursprünglichen Gefährdungsbeurteilung (alte Version) wird dabei zum Zeitpunkt t 1 abgegrenzt. Die Gültigkeit der neuen Version beginnt ab dem Zeitpunkt t 1 und ist unbegrenzt (Gültigkeitsende 31.12.9999).

Je nachdem, zu welchem Stichtag Sie später die Gefährdungsbeurteilung aufrufen, erhalten Sie die "historische" oder die neue Version der Gefährdungsbeurteilung.

Hinweis Hinweis

Falls Sie nochmals eine Folgebeurteilung durchführen müssen, können Sie diese nur für die neue Version anlegen.

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Empfehlung Empfehlung

Rufen Sie über das Menü Zusätze die Verwaltungsinformationen zur Gefährdungsbeurteilung auf. Darin erhalten Sie einen Überblick über die gesamte Änderungshistorie des Datensatzes.

Ende der Empfehlung.

Die folgende Grafik verdeutlicht das Prinzip der Versionierung:

Übernahme der Kopfdaten und der Quantitäten

Durch das Anlegen der Folgebeurteilung werden die Kopfdaten sowie die Quantitäten der bereits durchgeführten Beurteilung übernommen.

Die Daten der Gefährdungsanalyse und der Maßnahmen sind unbewertet und können somit erneut bearbeitet werden.

Aktivitäten

Sie legen eine Folgebeurteilung an, indem Sie im Bild Gefährdungsbeurteilung bearbeiten: Beurteilung für die gewünschte Gefährdungsbeurteilung die Drucktaste Folgebeurteilung wählen.