Folgebeurteilung Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung nach einem bestimmten Zeitraum wiederholen wollen oder sich Rahmenbedingungen geändert haben, können Sie mit Hilfe der Funktion
Folgebeurteilung
einen Folgeprozess aufsetzen.
Durch das Anlegen einer Folgebeurteilung wird die ursprüngliche Gefährdungsbeurteilung in ihrer Gültigkeit abgegrenzt (versioniert) und kann nicht mehr bearbeitet werden. Die historischen Daten bleiben somit erhalten und sind jederzeit aufrufbar.
Hinweis
Im IMG der Komponente
Arbeitsschutz
steht Ihnen das Business Add-In (BAdI)
Behandlung von Folgebeurteilungen
zur Verfügung. Hiermit können Sie den Ablauf vor und nach der Erstellung von Folgebeurteilungen festlegen, beispielsweise mit einer vorangestellten Prüfungen und einer anschießenden Sperre der Bearbeitung.
In der Komponente Auswertungen (EHS-IHS-
REP
)
können Sie unter
Hilfsmittel
eine Übersicht über
alle
Versionen
einer Gefährdungsbeurteilung erzeugen.
Sie müssen die Gefährdungsbeurteilung, zu der Sie eine Folgebeurteilung anlegen wollen, abgeschlossen haben. Das heißt, Sie müssen die Einstufung nach Kontrolle ausgefüllt haben.
Sie können pro Tag nur eine Folgebeurteilung anlegen.
Das Anlegen einer Folgebeurteilung bewirkt, dass die ursprüngliche Gefährdungsbeurteilung in zwei Versionen geteilt wird. Die Gültigkeit der ursprünglichen Gefährdungsbeurteilung (alte Version) wird dabei zum Zeitpunkt t 1 abgegrenzt. Die Gültigkeit der neuen Version beginnt ab dem Zeitpunkt t 1 und ist unbegrenzt (Gültigkeitsende 31.12.9999).
Je nachdem, zu welchem Stichtag Sie später die Gefährdungsbeurteilung aufrufen, erhalten Sie die "historische" oder die neue Version der Gefährdungsbeurteilung.
Hinweis
Falls Sie nochmals eine Folgebeurteilung durchführen müssen, können Sie diese nur für die neue Version anlegen.
Empfehlung
Rufen Sie über das Menü
Zusätze
die
Verwaltungsinformationen
zur Gefährdungsbeurteilung
auf. Darin erhalten Sie einen Überblick über die gesamte Änderungshistorie des Datensatzes.
Die folgende Grafik verdeutlicht das Prinzip der Versionierung:
Durch das Anlegen der Folgebeurteilung werden die Kopfdaten sowie die Quantitäten der bereits durchgeführten Beurteilung übernommen.
Die Daten der
Gefährdungsanalyse
und der Maßnahmen sind unbewertet und können somit erneut bearbeitet werden.
Sie legen eine Folgebeurteilung an, indem Sie im Bild
Gefährdungsbeurteilung bearbeiten: Beurteilung
für die gewünschte Gefährdungsbeurteilung die Drucktaste
Folgebeurteilung
wählen.