Kopfdaten der Gefährdungsbeurteilung

Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung anlegen, erfassen Sie zunächst die Kopfdaten. Mit den Kopfdaten legen Sie fest, für welche Belastung und für welchen Arbeitsbereich Sie die Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Da Sie nach den verschiedenen Betriebszuständen des Arbeitsbereichs unterscheiden können, müssen Sie vor der Durchführung einer Beurteilung noch zusätzlich den Betriebszustand angeben.

Zu den Kopfdaten zählen folgende Informationen:

  • Belastungsart

  • Belastung

  • Arbeitsbereich

  • Werk des Arbeitsbereichs (nur Anzeige)

  • Betriebszustand des Arbeitsbereichs

  • Grund der Gefährdungsbeurteilung

  • Initialstatus für die Freigabe des Datensatzes

  • Textvermerk

  • Verwaltungsdaten (nur Anzeige)

    Hinweis Hinweis

    Der Anzeigemodus der Gefährdungsbeurteilung setzt keine Sperren zur Bearbeitung. Das heißt, Sie können Daten ändern, die gleichzeitig ein anderer Benutzer im Anzeigemodus betrachtet.

    Ende des Hinweises