Kopfdaten der Gefährdungsbeurteilung Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung anlegen, erfassen Sie zunächst die Kopfdaten. Mit den Kopfdaten legen Sie fest, für welche Belastung und für welchen Arbeitsbereich Sie die Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Da Sie nach den verschiedenen Betriebszuständen des Arbeitsbereichs unterscheiden können, müssen Sie vor der Durchführung einer Beurteilung noch zusätzlich den
Betriebszustand
angeben.
Zu den Kopfdaten zählen folgende Informationen:
Belastungsart
Belastung
Arbeitsbereich
Werk des Arbeitsbereichs (nur Anzeige)
Betriebszustand des Arbeitsbereichs
Grund der Gefährdungsbeurteilung
Initialstatus für die Freigabe des Datensatzes
Textvermerk
Verwaltungsdaten (nur Anzeige)
Hinweis
Der Anzeigemodus der Gefährdungsbeurteilung setzt keine Sperren zur Bearbeitung. Das heißt, Sie können Daten ändern, die gleichzeitig ein anderer Benutzer im Anzeigemodus betrachtet.