Parallele Währungen in parallelen Ledgern

Verwendung

Sie können im Finanzwesen zusätzlich zur Hauswährung bis zu zwei parallele Währungen für Ihren Buchungskreis definieren.

Die zweite Hauswährung sollte die Währung des Kostenrechnungskreises sein. SAP empfiehlt die Einstellung Konzernwährung (Währungstyp 30). Kunden, die ihr System aus einem der Releases der Business Suite migriert haben und bereits eine andere Einstellung gewählt hatten, können auch unabhängig von der Kostenrechnungskreiswährung zwei weitere Hauswährungen im Finanzwesen behalten.

Funktionsumfang

Als parallele Währungen stehen Ihnen verschiedene Währungstypen zur Verfügung. Die jeweilige Währung eines Währungstyps legen Sie bei der Definition der Organisationseinheiten fest.

  • Buchungskreiswährung

    Den Währungsschlüssel der Buchungskreiswährung hinterlegen Sie am Buchungskreis. Die Buchungskreiswährung ist verpflichtend in allen Buchungskreisen zu führen.

  • Konzernwährung

    Die Konzernwährung hinterlegen Sie bei der Definition Ihres Mandanten.

  • Gesellschaftswährung

    Die Gesellschaftswährung hinterlegen Sie bei der Definition der Gesellschaft, die Ihrem Buchungskreis zugeordnet ist.

  • Hartwährung

    Die Hartwährung hinterlegen Sie bei der Definition des Landes, dem Ihr Buchungskreis zugeordnet ist.

  • Indexwährung

    Die Indexwährung hinterlegen Sie bei der Definition des Landes, dem Ihr Buchungskreis zugeordnet ist.

In der Hauptbuchhaltung sind die Währungen an das führende Ledger geknüpft: Da für das führende Ledger die Einstellungen des Buchungskreises übernommen werden, wird in diesem Fall auch Ihr führendes Ledger zusätzlich zur Hauswährung in diesen parallelen Währungen geführt.

Für die parallelen Währungen gelten folgende Einschränkungen:

  • Sie können maximal drei parallele Währungen verwenden (zusätzlich die zweite Hauswährung und dritte Hauswährung).

  • Die zweite und dritte Währung paralleler Ledger muss eine Währung sein, die Sie im jeweiligen Buchungskreis als zweite bzw. dritte Währung führen. Diese Währungen werden in das führende Ledger übernommen. Sie können nur die im führenden Ledger angegebenen parallelen Hauswährungen auch im nicht-führenden Ledger als parallele Währungen angeben. Davon abweichende Währungen sind nicht möglich.

Wenn Sie Ihre Bücher in parallelen Währungen führen, hat dies folgende Auswirkungen:

  • Beim Buchen werden die Beträge zusätzlich in den Beträgen der parallelen Währungen gesichert. Die Beträge werden automatisch umgerechnet; sie können aber auch manuell eingegeben werden.

  • Verkehrszahlen der Sachkonten werden zusätzlich in den parallelen Währungen fortgeschrieben.

  • Kursdifferenzen beim Ausgleichen treten auch in den parallelen Währungen auf.

  • Sie können eine Fremdwährungsbewertung auch in den parallelen Währungen durchführen.

Aktivitäten

Um bei allen Prozessen und Funktionen im Finanzwesen die parallele Währung mitzuführen, wählen Sie im Customizing Anfang des Navigationspfads Finanzwesen (neu) Navigationsschritt Grundeinstellungen Finanzwesen (neu) Navigationsschritt Bücher Navigationsschritt Ledger Ende des Navigationspfads.

  • Unter Einstellungen für Ledger des Buchungsbeleges festlegen definieren Sie pro Ledger und Buchungskreis die Währungstypen, die geführt werden. (Transaktion FINSC_LEDGER)

    Hinweis Hinweis

    • Als Hauswährung muss immer die Buchungskreiswährung (Währungstyp 10) geführt werden.

    • Als übergreifende Währung muss immer der Währungstyp des Kostenrechnungskreises geführt werden. Bearbeiten Sie diesen Währungstyp mit der Transaktion OKKP.

    Ende des Hinweises
  • Definieren Sie auch die Umrechnungsregeln (Kurstyp, Quellwährung und Umrechnungsdatum).