Organisatorische Einheit innerhalb eines Kostenrechnungskreises, die einen eindeutig abgegrenzten Ort der Kostenentstehung darstellt. Die Einteilung kann nach funktionalen, abrechnungstechnischen, leistungstechnischen, räumlichen und/oder Verantwortungsgesichtspunkten vorgenommen werden.
Kostenstellen werden zu übergeordneten Entscheidungs-, Steuerungs- und Verantwortungseinheiten zusammengefaßt.
Kostenstellen werden gebildet, um eine differenzierte Zurechnung von Gemeinkosten zu Absatzleistungen im Verhältnis zu ihrer Beanspruchung der jeweiligen Unternehmensorte zu ermöglichen (Kostenermittlungsfunktion) und um eine differenzierte Kontrolle der innerhalb eines Unternehmens anfallenden Kosten durchführen zu können (Kostenkontrollfunktion).
Einer Kostenstelle können Leistungsarten zugeordnet werden, welche die spezifischen Leistungen einteilen, die in einer Kostenstelle erbracht werden können.
Ehe Sie mit dem Anlegen von Kostenstellen beginnen, definieren Sie eine hierarchische Kostenstellenstruktur (siehe: Standardhierarchie ).
Hinweis
Die Gliederung und Ausprägung der Kostenstellen hängt davon ab, welchen Rechnungszweck Sie verfolgen und für welches Kostenrechnungssystem Sie sich entscheiden.