Niederschlagung/Erlass Niederschlagung einer offenen Forderung bedeutet, dass der fällige Anspruch zunächst nicht weiter verfolgt wird. Der Unterschied zwischen Niederschlagung und Erlass ist folgender: während bei der Niederschlagung auf den Anspruch selbst nicht verzichtet wird, ist dies beim Erlass der Fall.
Die Voraussetzungen für den Einsatz von Niederschlagung und Erlass sind gesetzlich festgelegt.
Die offene Forderung muss im System als offener FI-CA-Beleg gespeichert sein.
Es gelten die Voraussetzungen, die Sie für die Funktion
Posten ausbuchen
benötigen. SAP empfiehlt, für Niederschlagung und Erlass jeweils einen eigenen Ausbuchungsgrund im Customizing des
Vertragskontokorrents
zu hinterlegen. Dann können Sie in der IMG-Aktivität
Zusätzliche Vorgaben für das Ausbuchen im Public Sector hinterlegen
pro Ausbuchungsgrund zusätzliche Vorgaben hinterlegen wie beispielsweise die Belegart oder die Art der Kontierungsfindung. Außerdem können Sie nur dann Niederschlagung und Erlass getrennt auswerten.
Niederschlagung und Erlass erfassen Sie mit der Funktion Posten ausbuchen .
Da bei der Niederschlagung auf den Anspruch selbst nicht verzichtet wird, ist von Zeit zu Zeit eine Kontrolle notwendig. Beim Ausbuchen eines Postens können Sie ein Wiedervorlagedatum eingeben. Dieses Datum wertet das Programm
Wiedervorlage Ausbuchung
aus. Wenn der Ausbuchungsbeleg wieder vorgelegt wird, können Siedie Niederschlagung klären oder Sie setzen ein neues Wiedervorlagedatum. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
Wiedervorlage Ausbuchung
.
Wenn Sie im Customizing des
Vertragskontokorrents
einen separaten Ausbuchungsgrund für Niederschlagungen hinterlegt haben, können Sie die
Ausbuchungshistorie Public Sector
nutzen, um ein Niederschlagungsverzeichnis zu erzeugen.