Niederschlagung/Erlass

Verwendung

Niederschlagung einer offenen Forderung bedeutet, dass der fällige Anspruch zunächst nicht weiter verfolgt wird. Der Unterschied zwischen Niederschlagung und Erlass ist folgender: während bei der Niederschlagung auf den Anspruch selbst nicht verzichtet wird, ist dies beim Erlass der Fall.

Die Voraussetzungen für den Einsatz von Niederschlagung und Erlass sind gesetzlich festgelegt.

Integration

Die offene Forderung muss im System als offener FI-CA-Beleg gespeichert sein.

Voraussetzungen

Es gelten die Voraussetzungen, die Sie für die Funktion Posten ausbuchen benötigen. SAP empfiehlt, für Niederschlagung und Erlass jeweils einen eigenen Ausbuchungsgrund im Customizing des Vertragskontokorrents zu hinterlegen. Dann können Sie in der IMG-Aktivität Zusätzliche Vorgaben für das Ausbuchen im Public Sector hinterlegen pro Ausbuchungsgrund zusätzliche Vorgaben hinterlegen wie beispielsweise die Belegart oder die Art der Kontierungsfindung. Außerdem können Sie nur dann Niederschlagung und Erlass getrennt auswerten.

Funktionsumfang

Niederschlagung und Erlass erfassen Sie mit der Funktion Posten ausbuchen .

Da bei der Niederschlagung auf den Anspruch selbst nicht verzichtet wird, ist von Zeit zu Zeit eine Kontrolle notwendig. Beim Ausbuchen eines Postens können Sie ein Wiedervorlagedatum eingeben. Dieses Datum wertet das Programm Wiedervorlage Ausbuchung aus. Wenn der Ausbuchungsbeleg wieder vorgelegt wird, können Siedie Niederschlagung klären oder Sie setzen ein neues Wiedervorlagedatum. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Wiedervorlage Ausbuchung .

Wenn Sie im Customizing des Vertragskontokorrents einen separaten Ausbuchungsgrund für Niederschlagungen hinterlegt haben, können Sie die Ausbuchungshistorie Public Sector nutzen, um ein Niederschlagungsverzeichnis zu erzeugen.