Berechtigungen für Freigabe von Zahlungen

Verwendung

Da Auszahlungen direkten Einfluss auf das wirtschaftliche Ergebnis eines Unternehmens haben, wird häufig von Seiten der Unternehmensleitung die Einrichtung eines 4-Augen-Prinzips gefordert.

Wenn eine Zahlung für das 4-Augen-Prinzip ausgewählt wird, muss diese Zahlung durch einen anderen Sachbearbeiter geprüft werden.

  • Wenn dieser Sachbearbeiter die Zahlung als korrekt erachtet, gibt er die Zahlung frei. Erst dann wird die Zahlung an das Inkasso-/ Exkassosystem weitergeleitet.

  • Wenn der Sachbearbeiter die Zahlung als nicht korrekt erachtet, lehnt er die Zahlung ab.

    Der Sachbearbeiter, der die Zahlung angelegt hat, muss die Zahlung dann entweder löschen oder korrigieren.

Integration

Die Zahlungsfreigabe verwendet folgende Komponenten:

Wenn eine Zahlung von einem anderen Sachbearbeiter freigegeben werden soll, legt das System eine Aufgabe pro freizugebender Zahlung an. Auf Basis dieser Aufgabe wird ein Workflow für den entsprechenden Benutzer (Sachbearbeiter) erzeugt.

Weitere Informationen finden Sie unter Verwendung des Workflows zur Zahlungsfreigabe .

Voraussetzungen

Sie haben die IMG-Aktivitäten im Einführungsleitfaden (IMG) der Branchenkomponente Versicherung unter Schaden / Anfang des Navigationspfads Leistung Navigationsschritt Schaden Ende des Navigationspfads / Anfang des Navigationspfads Leistungsfall Navigationsschritt Betriebswirtschftliche Einstellungen Navigationsschritt Zahlungen/Regresse Navigationsschritt Berechtigungen für Zahlungen und Regresse Navigationsschritt <jeweilige IMG-Aktivität> ausgeführt. Ende des Navigationspfads

Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation der jeweiligen IMG-Aktivität.

Ein Benutzer ist erst dann berechtigt, z.B. eine Zahlung freizugeben, wenn

  • er als Stellvertreter mit ausreichender Berechtigung zugeordnet wurde

  • wenn die Berechtigungsprüfung für alle gefundenen Einträge mit den jeweiligen Berechtigungsgruppen erfolgreich verläuft (Berechtigungsobjekt I_ICL_AGRP), d.h. dass dem Benutzer mindestens eine dieser Berechtigungsgruppen zugeordnet ist.

  • alle Berechtigungsgruppen des Berechtigungsobjekts dem Benutzer zugeordnet sind, wobei für die Berechtigungsgruppe kein Wert eingetragen (d.h. initial) und somit als erteilte Berechtigung angesehen wird.

    Hinweis Hinweis

    Sie können innerhalb der Fallbearbeitung die Customizing-Einstellungen über die Stellvertreterpflege überstimmen.

    Ende des Hinweises

Funktionsumfang

Das System prüft vor der Weiterleitung einer Zahlung an das Inkasso-/ Exkassosystem, ob der Sachbearbeiter eine ausreichende Berechtigung für die alleinige Anlage einer Zahlung besitzt. Unter den folgenden Bedingungen muss eine Zahlung vor der Auszahlung von einem anderen Sachbearbeiter geprüft werden:

  • Überschreitung der Berechtigungsgrenze pro Zahlungsbetrag

  • Überschreitung des Berechtigungsgrenze pro Entschädigungssumme der jeweiligen Teilfallart

  • Auszahlung überschreitet vertraglich festgelegte Regelungen, wie Limitsund Selbstbehalte

  • Reaktivieren einer abgelehnten Zahlung

    Weitere Informationen finden Sie unter Freigeben oder Ablehnen einer freizugebenden Zahlung .

  • Auswahl durch den Zufallsgenerator .

Wenn eine der oben genannten Bedingungen zutrifft, setzt das System den Status der Zahlung auf Freizugeben . Die Zahlung wird nicht an das Inkasso-/ Exkassosystem weitergeleitet. Ein anderer Sachbearbeiter mit ausreichender Freigabeberechtigung muss die Zahlung prüfen und freigeben bzw. ablehnen.

Beispiel

  • Ein Sachbearbeiter legt eine Zahlung über EUR 950,00 an. Da er nur eine Berechtigung für Zahlungsbeträge bis EUR 500,00 hat, wählt das System die Zahlung für das Freigabeverfahren aus.

  • Ein Sachbearbeiter legt eine Zahlung über EUR 100,00 an.

    Er hat eine Berechtigung für Zahlungsbeträge bis EUR 500,00. Seine Regulierungsberechtigung für die jeweilige Teilfallart liegt bei EUR 1.000,00.

    Da für den Teilfall bereits eine Zahlung über EUR 950,00 angelegt wurde, beträgt nun die Entschädigungssumme EUR 1050,00. Deshalb wählt das System die Zahlung für das Freigabeverfahren aus.

  • Ein Sachbearbeiter legt eine Zahlung über EUR 600,00 an, wobei er dem Anspruchsteller den Selbstbehalt von EUR 100,00 erlässt. Aus diesem Grund wählt das System die Zahlung für das Freigabeverfahren aus.

  • Ein Sachbearbeiter reaktiviert und korrigiert eine abgelehnte Zahlung. Die Zahlung muss nun dem Vorgesetzten erneut zur Prüfung vorgelegt werden. Deshalb wählt das System die Zahlung für das Freigabeverfahren aus.