Qualifikationen/Qualifikationsblöcke zuordnen Sie können Stellen, Planstellen und Personen über die
Workbench Strukturen
Objekte vom Typ Qualifikation (Objekttyp Q) bzw. Qualifikationsblock (Objekttyp QB) zur Beschreibung des
Qualifikationsprofils
bzw.
Anforderungsprofils
zuordnen. Siehe dazu auch
Qualifikationen/Anforderungen
.
Sie haben im Einführungsleitfaden (IMG) folgende Einstellungen vorgenommen:
Sie haben unter
über die Schalter MAINT_Q_ON_* mit dem Wert
X
festgelegt, dass Zuordnungen zu Qualifikationen über die
Workbench Strukturen
vorgenommen werden können.
Sie haben unter
im Abschnitt
Erlaubte Verknüpfungen
für die gewünschten Verknüpfungen sowie unter
für die Objekttypen C, S und/oder P das Kennzeichen
Nicht pflegbar
nicht
gesetzt.
Sie haben sich mit der Bearbeitung von Verknüpfungen vertraut gemacht.
Zu Erweiterungen von Anwendungen der
Personalwirtschaft
für die Verwendung von Qualifikationsblöcken siehe
Erweiterungen zu Suchfunktionen
.
Die Zuordnung nehmen Sie über die Registerkarte
Personelle Anteile
des Objektes vor, dem Sie die Qualifikationen bzw. Qualifikationsblöcke zuordnen möchten. Beachten Sie dabei folgende Besonderheiten:
Die Aktivierung der Zuordnungen erfolgt über über den Bereich/Maßnahmenbereich
Personelles Soll
.
Achtung
Zuordnungen zu Stellen können
nicht
aktiviert werden, sie verbleiben im Status
Geplant
. Allerdings wird ohnehin typischerweise für produktive Systemlandschaften festgelegt, dass die Bearbeitung des Stellenplans und der Stellenbeschreibungen nicht über die
Workbench Strukturen
zugelassen ist, sondern über die Anwendungen des Organisationsmanagements vorgenommen werden muss.
Zuordnungen zu Stellen können Sie nur vornehmen, wenn Sie ohne Organisationsmaßnahme arbeiten.
Direkte Zuordnungen zwischen Personen und Qualifikationsblöcken sind nicht möglich. Wird einer Person eine Qualifikation zugeordnet, die einem Qualifikationsblock zugeordnet ist, so wird dieser zur Person automatisch angezeigt.
Wenn Sie gleichzeitig mehrere Qualifikationen zuordnen möchten, können Sie nur dann Ausprägungen angeben, wenn diese Qualifikationen die gleiche Skalierung aufweisen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Qualifikationen nacheinander zuordnen.