Länderversion Spanien
Die
SAP Reisemanagement
wurde an die gesetzlichen und soweit möglich unternehmensspezifischen Anforderungen des spanischen Marktes angepasst. Dazu wurden neben länderspezifischem Customizing verschiedene Erweiterungen der Abrechnung und des Standardformulars notwendig.
Durch die Erweiterung wurden folgende vom Standard abweichende neue Möglichkeiten zu Release 4.0C geschaffen:
Ermöglichung der gemischten Abrechnung von Pauschalen und Verpflegungsbelegen innerhalb einer Reise und am selben Tag
Ergonomische Darstellung der gemischten Abrechnung auf einem eigenen Block im Standardformular
Bezahlte Unterkunfts- und Verpflegungsbelege kürzen den steuerfreien Höchstbetrag.
Bei der Erstattung von Verpflegung und Unterkunft wird unterschieden in
In Spanien werden die Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft steuerlich gemeinsam betrachtet. Es gibt gesetzliche Pauschalen und Höchstsätze nur für die Summe aus beidem. Daher werden sowohl Verpflegungs- als auch Unterkunftsbelege (auch vom Unternehmen bezahlte) in der Tabelle T706B1 (Reisespesenarten) als Reisespesen der Kategorie ‘V’ geschlüsselt (V-Belege). Ebenso findet sich im spanischen Reisekostendialog nicht die Möglichkeit, die Erstattung von Verpflegungs- u. Unterkunftspauschalen zu trennen. Man kann nur ein Kreuz für Verpflegungspauschale machen. Aus dem selben Grund sind auch Übernachtungspauschalen nicht wie sonst in der Tabelle T706U (Reiseregelung: Unterkunftspauschale) sondern ebenso wie die Verpflegungspauschalen in der Tabelle T706H (Reiseregelung: Verpflegungspausch./-höchstbetr. n. Uhrzeit) hinterlegt.
Für die spanische Länderversion wurde der Block ‘Verpflegung und Unterkunft’ auf dem Standardformular entwickelt.