Gemischte Abrechnung
Die nachstehende Dokumentation zur Reisekosten-Länderversion
Spanien
beschreibt den Einsatz der Reisekostenabrechnung bis zum 31.01.99. Das System wurde jedoch aktuell an die Änderungen im spanischen Reisekostengesetz, die mit dem 01.02.99 in Kraft traten, angepaßt.
Beachten Sie daher für den Einsatz von Release 4.6B der spanischen Reisekosten-Länderversion zusätzlich den SAP-Hinweis 175896.
Das Verpflegungskennzeichen in der Reise ist gesetzt und es werden Unterkunfts- oder Verpflegungsbelege erfaßt. Ob die gemischte Abrechnung erlaubt ist, wird im Merkmal TRVCT in der V-Zeile an Position 1 entschieden. Der Reisende erhält an den Tagen, an denen keine Belege erfaßt wurden, eine steuerfreie Pauschale (Inland oder Ausland) abhängig davon, wo der Reisende sich um 23:59 befindet (Midnight-Rule). An den Tagen, an denen Verpflegungsbelege erfaßt wurden, werden die Belegbeträge ausgezahlt (Höchstsatz). An den Tagen, an denen keine Verpflegungsbelege erfaßt wurden, wird der Pauschalbetrag erstattet.
Die gemischte Abrechnung unterscheidet zwei Fälle:
Das Unternehmen kann über das Merkmal TRVCT in der V-Zeile an Position 16 entscheiden, ob an Tagen, an denen die Belegsumme kleiner als der Pauschalbetrag ist:
die Pauschale erstattet wird ( Beispiel: Gemischte Abrechnung mit Differenzausgleich )
die Pauschale nicht erstattet wird ( Beispiel: Gemischte Abrechnung ohne Differenzausgleich ).