ReisekostenzuordnungsvorschriftDie Reisekostenzuordnungsvorschrift ist die reiseübergreifende Kostenzuordnungsvorgabe jedes Mitarbeiters. Sie hinterlegen sie in den Personalstammdaten des Mitarbeiters. Diese Kostenzuordnungsvorgabe gilt für all diejenigen Objekte (Gesamtreise, Belege, Ziele und gefahrene Wegstrecke) innerhalb der Reisekostenabrechnung, für die Sie keine eigenen oder vollständigen Kostenzuordnungen während der Reisefaktenerfassung manuell eingeben.
Eine reiseübergreifende Kostenzuordnungsvorgabe müssen Sie in mindestens einem der folgenden Informationstypen des Mitarbeiters hinterlegt haben:
Informationstyp 0027, Subtyp 02 (
Kostenverteilung
Reisekosten
)
Informationstyp 0017 (
Reiseprivilegien
)
Informationstyp 0001 (
Organisatorische Zuordnung
)
Die folgende Grafik zeigt, wie das System aus den verschiedenen Daten innerhalb der Informationstypen die gültige Reisekostenzuordnungsvorschrift ermittelt:
Siehe auch: