Verwerfen Buchungslauf Wenn das System bei der Prüfung der
Buchungsläufe
feststellt, daß z.B. Konten oder bestimmte Kontierungsobjekte im Rechnungswesen nicht bebucht werden können, so weist es den Buchungslauf als fehlerhaft aus. Fehlerhafte Buchungsläufe können nicht gebucht werden. Wenn Sie die Fehler über das
Customizing des Rechnungswesens
nicht beheben können, und Reisemanagement und Rechnungswesen sich in einem gemeinsamen logischen System befinden, sollten Sie den Buchungslauf verwerfen. Danach können Sie alle Reisen, die das System in diesem Buchungslauf aufgenommen hat, wieder im Dialog der
Reiseabrechnung
bearbeiten. Befinden sich Reisemanagement und Rechnungswesen in getrennten logischen Systemen, so bleibt (im Notfall) noch die Möglichkeit, die IDOCs im ALE-Eingang des Empfängersystems zu editieren.
Sie können Buchungsläufe nur verwerfen, wenn diese noch keine gebuchten Belege enthalten.
Siehe auch: