Abzüge bei Verpflegungsbelegen Im folgenden werden die besonderen gesetzlichen Anforderungen der Bundesländer und ihre Umsetzung im ausgelieferten Standardcustomizing der
SAP
Reisekostenabrechnung
erläutert:
Das LRKG Baden-Württemberg sieht im Inland den
Dienstgang
als zusätzliche Reiseart von mindestens 8 Stunden vor. Für diesen kann der Reisende Verpflegungsbelege geltend machen, wobei diese als Kappungsgrenze den Tagegeldsatz haben. Weiterhin müssen Sie als häusliche Ersparnis für das Frühstück 20 %, für das Mittagessen 50 % und für das Abendessen 30 % abziehen.
Gemäß diesen Anforderungen sind folgende Einstellungen im Standardcustomizing enthalten:
Es wurde ein weiteres Reiseschema
DG - Dienstgang
angelegt, das Sie in kopieren oder ändern können (im Customizing des Reisemanagements unter
).
In der Aktivität
Reisespesenarten für Einzelbelege anlegen
wurden die Reisespesenarten
Abzug Frühstück, Abzug Mittagessen
,
Abzug Abendessen
und die drei Verpflegungsbelege für Frühstück, Mittagessen und Abendessen eingerichtet.
In der Aktivität
Gesetzliche Reisearten definieren
wurde für die betroffene Reiseregelungsvariante eine Reiseart
Dienstgang
angelegt.
In der Aktivität
Eigenschaften für die gesetzlichen Reisearten festlegen
wurde für die Reiseart
Dienstgang
der Wert
G
-
Dienstgang
hinterlegt.
In der Aktivität
Höchstsätze und Vorschlagswerte für Reisespesenarten hinterlegen
wurden für die Reiseart
Dienstgang
und das entsprechende Spesenkürzel der Abzüge die ensprechenden Vorschlagswerte für den Dialog hinterlegt. Die Werte erscheinen im Dialog und sind als Haushaltsersparnis zu verstehen.
Ebenso wurden die entsprechenden Verpflegungshöchstbeträge für die Reiseart
Dienstgang
definiert, die den Inlandspauschalen entsprechen (Customizing-Aktivität
Verpflegungshöchstbeträge definieren
).
In der Customizing-Aktivität
Lohnarten den Reisespesenarten für Einzelbelege zuordnen
wurden für die Spesenarten der Verpflegungsbelege Lohnarten zugeordnet.
Um Änderungen vorzunehmen, überprüfen Sie die Einstellungen in den genannten Customizing-Aktivitäten.
Beamte mit/ohne Hausstand
Bei der Erstattung von Verpflegungsbelegen wird in Bayern bei den Abzügen bei Inlandsreisen zwischen Beamten mit Hausstand und Beamten ohne Hausstand unterschieden.
Diese gesetzliche Vorgabe wurde im Customizing folgendermaßen hinterlegt:
In der Customizing-Aktivität
Abzüge definieren
wurde der Sachverhalt mit Hilfe einer Erstattungsgruppe unternehmensspezifisch realisiert (ow = ohne Wohnung). Dabei wurden die gesetzlich aktuellen Werte für die Haushaltsersparnis hinterlegt (diese finden nur für Tage mit vollem Tagessatz Anwendung).
Hinweis
Die unternehmensspezifische Erstattungsgruppe 'OW' wird für den betroffenen Mitarbeiter in Infotyp 0017 (Reiseprivilegien) im Feld
Egr-V/U-Unternehmen
hinterlegt
Teiltagegeld
Für Tage, an denen Teiltagegeld gewährt wird, muss laut Gesetz pro nachgewiesener Einzelmahlzeit ein Drittel der Haushaltsersprnis abgezogen werden. Diese Drittel-Regel wurde in der Customizing-Aktivität
Reiseabrechnungskonstanten überprüfen
als Konstante
HAUER (Haushaltsersparnis)
hinterlegt.
Verpflegungspauschalen definieren
In der Customizing-Aktivität
Verpflegungspauschalen definieren
wurden im Standardcustomizing für Bayern nur Einträge für Höchstbeträge für den Wert '99' bei
Anzahl Tage
ausgeliefert.
Falls Sie Verpflegungsbelege auch für eintägige Reisen oder für den ersten und letzten Tag von mehrtägigen Reisen nutzen wollen, müssen Sie die Höchstbeträge nach Stunden gestaffelt entsprechend hinterlegen.
Im Inland wird als Abzug
Frühstück vom Hotelbeleg
ein Sachbezugswert abgezogen, der kleiner als der steuerlich vorgesehene Abzug ist, so dass sich ein Hinzurechnungsbetrag ergibt. Dieser Hinzurechnungsbetrag wird automatisch auf dem
Reisekostenformular
ausgewiesen.
Verpflegungsbelege
Im Saarland ist ebenfalls eine Erstattung über Verpflegungsbelege möglich. Die Vorgaben zur Haushaltsersparnis stimmt mit den Vorgaben in Bayern überein (siehe oben). Im Inland wird zusätzlich zwischen den Erstattungsgruppen A, B und C unterschieden. Die entsprechenden Werte werden im Standardcustomizing ausgeliefert.
Falls dabei ein Hinzurechnungsbetrag entsteht, wird dieser automatisch auf dem Reisekostenformular ausgewiesen.
Abzug Frühstück vom Hotelbeleg
Beim
Abzug Frühstück vom Hotelbeleg
sollen 20% des Tagegeldes auch bei einer Inlandsreise veranschlagt werden. Der steuerliche Betrag muss aber weiter 9,00 DEM lauten.
Achtung
Stellen Sie sicher, dass im Customizing des Reisemanagements unter
im Feld
Abzug gesetzl.
9,00 DM eingetragen ist.
Die Werbungskosten werden dann korrekt ausgewiesen.
Laut gesetzlicher Vorgabe sind bei Frühstück, Mittagessen und Abendessen Abzüge vorzunehmen. Die entsprechenden Werte sind im Standardcustomizing für die Reiseregelungsvariante DV (Mecklenburg-Vorpommern) im Customizing des Reisemanagement unter hinterlegt.
Im Öffentlichen Dienst Rheinland-Pfalz unterscheiden sich die
Abzüge vom Tagegeld
von denen in der Privatwirtschaft. Die entsprechenden Werte sind im Standardcustomizing für die Reiseregelungsvariante DP (Rheinland-Pfalz) im Customizing des Reisemanagements unter
hinterlegt.
Hinweis
Damit der prozentuale Abzug vom tatsächlich gezahlten und nicht vom vollen Tagessatz berechnet wird, können Sie im Customizing des Reisemanagements unter bei Position 21 den Wert '2' ( Berechnung des Abzugs aus dem tatsächlich gezahlten Tagegeld ) eintragen.
Minimum für Abzug
Als Minimum für den Abzug gilt der Sachbezugswert, der im Customizing des Reisemanagements unter eingetragen ist.
Die Abzüge für Frühstück, Mittag- und Abendessen werden im Standardcustomizing ausgeliefert.
Hinweis
Damit der prozentuale Abzug vom tatsächlich gezahlten und nicht vom vollen Tagessatz berechnet wird, können Sie im Customizing des Reisemanagements unter bei Position 21 den Wert '2' ( Berechnung des Abzugs aus dem tatsächlich gezahlten Tagegeld ) eintragen.
Die Abzüge gemäß den Landesreisekostengesetzen werden im Standardcustomizing ausgeliefert (im Customizing des Reisemanagements unter ).