Abweichendes Geschäftsjahr für FI-AA 

Verwendung

Für spezielle Anforderungen ist es möglich, in der Anlagenbuchhaltung eine vom Finanzwesen abweichende Geschäftsjahresvariante zu verwenden. Es ist jedoch grundsätzlich erforderlich, daß Beginn- und Endedatum der Varianten im FI-Hauptbuch und im FI-AA-Nebenbuch übereinstimmen (vgl. jedoch Abweichender Geschäftsjahresbeginn/-ende).

Eine abweichende Geschäftsjahresvariante kann insbesondere für die periodengerechte Ermittlung des AfA-Beginns/-Endes mit der Periodensteuerung der Anlagenbuchhaltung erforderlich sein. Der Grund hierfür ist, daß die AfA-Berechnung nur mit ganzen Perioden arbeitet. Wenn beispielsweise bei Zugängen nach dem 30.06. für ein halbes Jahr Abschreibungen gerechnet werden sollen und im FI-Hauptbuch mit 13 Normalperioden gearbeitet wird, müßte die AfA-Rechnung für 6,5 Perioden Abschreibungen rechnen. Diese Kalenderzuordnung ist in der Periodensteuerung jedoch nicht definierbar.

Funktionsumfang

Wenn Sie in der Anlagenbuchhaltung eine abweichende Geschäftsjahre verwenden möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Das System ermittelt die zu verwendende Geschäftsjahresvariante bottom up. Wenn auf Bereichsebene eine Geschäftsjahresvariante hinterlegt ist, verwendet das System diese. Wenn nicht, verwendet es die in der FI-AA-Definition des Buchungskreises hinterlegte Variante. Wenn dort ebenfalls keine Variante hinterlegt ist, verwendet es die Geschäftsjahresvariante des Hauptbuchs.

Beachten Sie, daß die Definition einer Geschäftsjahresvariante nur im FI-Customizing möglich ist (Grundeinstellungen Finanzwesen).

Berücksichtigen Sie bitte bei abweichenden Geschäftsjahresvarianten für die Anlagenbuchhaltung die Problematik im Zusammenhang mit der AfA-Buchungsperiode (vgl. Systemeinstellungen AfA-buchen)