Fall 1: Filter und Virtuelle
Standardpaketschnittstellen verwenden
Angenommen, ein Anbieterstrukturpaket bietet Folgendes:
Damit die Verwenderpakethierarchie sichtbare Repository-Objekte aus der Anbieterpakethierarchie verwenden kann, muss das Verwenderstrukturpaket eine Verwendungserklärung für die Filterpaketschnittstelle, die auf der Ebene des Anbieterstrukturpakets definiert ist, anlegen.
Die Verwendungserklärung für die Filterpaketschnittstelle findet nur im Verwenderpaket der obersten Ebene statt.
Um auf die Repository-Objekte, die in der virtuellen Standardpaketschnittstelle enthalten sind, zugreifen zu können, müssen das entsprechenden Verwenderpaket und all seine Oberpakete – bis hoch zur Ebene des Verwenderstrukturpakets – eine Verwendungserklärung für diese virtuelle Standardpaketschnittstelle anlegen.

Diese Grafik zeigt das Prinzip der Verwendung von Objekten aus einer anderen Pakethierarchie:
SP1 und SP2 sind zwei Strukturpakete, die jeweils die Wurzel von zwei verschiedenen Pakethierarchien bilden. SP1 ist ein Verwenderstrukturpaket und enthält das Hauptpaket HP11, welches wiederum das Standard-Entwicklungspaket P111 enthält. SP2 dagegen ist ein Anbieterstrukturpaket und bietet die Filterpaketschnittstelle FILTER_2 sowie die virtuelle Standardschnittestelle VIRT_DEF_2.
In solch einem Fall muss das Verwenderstrukturpaket SP1 eine Verwendungserklärung für die Filterpaketschnittstelle FILTER_2 anlegen.
Zusätzlich ist in der Struktur SP2 die virtuelle Standardschnittestelle VIRT_DEF_2 definiert. Diese Schnittstelle muss jedoch im Verwenderpaket P111 selbst sowie in dessen Oberpaketen HP11 und SP1 eingetragen werden, um die Verwendungserklärung für alle nicht geschachtelten Unterpakete von SP2 anzulegen.