Rücknahme einer erhaltenen BürgschaftNachdem die Bürgschaft erloschen, das heißt das Fälligkeitsdatum erreicht ist, nehmen Sie sie zurück. Dazu wählen Sie lediglich die entsprechende Bürgschaft aus. Das System nimmt die Buchungen automatisch vor.
Für das Beispiel ergeben sich folgende Buchungen:
Buchung einer erhaltenen Bürgschaft
(1) Erhaltene Bürgschaft buchen.
(2) Gegenbuchung des Systems.
Rücknahme der Bürgschaft
(3) Das System bucht den Betrag der Bürgschaft auf das Kreditoren- und Sonderhauptbuchkonto im Soll.
(4) Die Gegenbuchung erfolgt auf dem Verrechnungskonto.