Anzahlung nach Umbuchung verrechnenSie können unmittelbar nach Erhalt der Schlußrechnung die verrechenbaren Anzahlungen umbuchen. Dabei ist auch die Umbuchung von Teilbeträgen unterstützt.
Nach der Umbuchung wird der entsprechende Betrag auf dem Debitoren- bzw. Kreditorenkonto und im Hauptbuch nicht wieder als ‘Erhaltene Anzahlung’ bzw. ‘Geleistete Anzahlung’, sondern als erhaltene bzw. geleistete Zahlung auf dem Forderungskonto bzw. Verbindlichkeitenkonto ausgewiesen.
Diese erhaltene bzw. geleistete Zahlung wird dann bei maschineller oder manueller Zahlung der Rechnung berücksichtigt.