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 Vorgabe von Buchungsschlüssel und Sonderhauptbuch-Kennzeichen

Immer dann, wenn es eine spezielle Funktion für das Buchen eines Sonderhauptbuchvorganges gibt, müssen Sie den Buchungsschlüssel und oftmals auch das Sonderhauptbuch-Kennzeichen nicht mehr beim Erfassen eines Belegs eingeben. Stattdessen hinterlegen Sie diese Daten im System. Das System ermittelt diese Informationen anhand der speziellen Funktion, mit der Sie den Beleg erfassen. Dadurch wird der Erfassungsvorgang vereinfacht und Fehler werden vermieden.

Beispiel Beispiel

Beim Buchen einer Anzahlungsanforderung geben Sie weder einen Buchungsschlüssel noch ein Sonderhauptbuch-Kennzeichen ein. Diese Daten ermittelt das System.

Ende des Beispiels.

Die Buchungsschlüssel und Sonderhauptbuch-Kennzeichen sind bereits vorgegeben. Sie müssen diese Vorgaben lediglich dann ändern, wenn Sie eigene Buchungsschlüssel oder Sonderhauptbuch-Kennzeichen definiert oder die Standardbuchungsschlüssel geändert haben.