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 Grundsätzliches zu den Sonderhauptbuchvorgängen

Sonderhauptbuchvorgänge sind spezielle Vorgänge in der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, die in der Haupt- und Nebenbuchhaltung gesondert ausgewiesen werden. Dies wird gewährleistet, indem statt auf die Abstimmkonten für Forderungen und Verbindlichkeiten auf abweichende Abstimmkonten, den Sonderhauptbuchkonten, gebucht wird.

Folgende Sonderhauptbuchvorgänge sind vorgesehen:

  • Anzahlungen und Anzahlungsanforderungen

  • Besitz-, Schuldwechsel und Umkehrwechsel

  • Bankwechsel

  • Zahlungsanforderungen

  • Bürgschaften

  • Einzelwertberichtigungen

  • Sicherheitseinbehalte

Diese speziellen Vorgänge sind entweder aus rechtlichen Gründen in der Bilanz getrennt von anderen Forderungen oder Verbindlichkeiten auszuweisen, wie z.B. bei Anzahlungen, oder für das operative Geschäft zu Ihrer Kontrolle, wie z.B. bei erhaltenen Bürgschaften. Für jeden Sonderhauptbuchvorgang wird ein eigenes Sonderhauptbuchkonto eingerichtet. Damit ist es möglich, den Vorgang ohne Umbuchungen direkt in der Bilanz auszuweisen oder über das Konto immer eine nur auf diesen Vorgang begrenzte Übersicht zu erhalten.