Berücksichtigung der Kosten für NebenprodukteBei einem Produktionsprozeß können Reststoffe (Nebenprodukte) anfallen, die automatisch bei der Herstellung der Kuppelprodukte entstehen. Die Ermittlung der Kosten für diese Nebenprodukte erfolgt nach der Restwertmethode: Die Herstellkosten für das Hauptprodukt ergeben sich aus den gesamten Kosten für den Fertigungsprozeß abzüglich den Werten für die Nebenprodukte. Die Kosten der Nebenprodukte stellen somit eine Kostenminderung des Hauptproduktes bzw. Prozesses dar.
Auf der Stücklistenposition, auf der das Nebenprodukt eingetragen ist, ist das Kennzeichen
Kuppelprodukt
nicht
gesetzt, sondern nur eine negative Menge eingetragen.
In der Materialliste bzw. Stückliste zum Hauptprodukt oder zum Prozeß geben Sie das Nebenprodukt mit einer negativen Menge ein. Wenn das Nebenprodukt als "kalkulationsrelevant" gekennzeichnet ist, werden die Kosten für den ganzen Prozeß um die Kosten der Nebenprodukte reduziert.
Die Herstellkosten für ein Nebenprodukt können auf zwei Wegen ermittelt werden:
Es wird ein Preis aus dem Materialstamm herangezogen. Die Herstellkosten für die Nebenprodukte ergeben sich aus Ausbringungsmenge x Preis und erscheinen im Einzelnachweis der Kalkulation mit einem negativen Vorzeichen.
Wenn Sie die Kosten für Nebenprodukte nicht berücksichtigen wollen, müssen Sie das Kennzeichen "kalkulationsrelevant" in der Materiallistenposition zurücknehmen.
Das Nebenprodukt kann über eine alternative Fertigungsstruktur hergestellt werden, und es gibt bereits eine entsprechende Kalkulation für das Nebenprodukt. In diesem Fall wird diese Kostenschichtung des Nebenprodukts kostenelementegerecht subtrahiert. Die Herstellkosten für die Nebenprodukte ergeben sich aus Outputmenge x Kalkulationsergebnis des Nebenprodukts aus der alternativen Kalkulation.