Inventurkalkulation Sie können die Inventurkalkulation verwenden, um Wertansätze für die steuerrechtliche und handelsrechtliche Bestandsbewertung für Produkte zu ermitteln. Sie können eine Inventurkalkulation kurz vor der Bilanzerstellung durchführen, um einen Bewertungspreis der Materialien für die Handels- und Steuerbilanz zu ermitteln.
Die Inventurkalkulation bewertet das aktuelle Mengengerüst mit steuer- und handelsrechtlichen Preisen.
Sie können die Ergebnisse der Inventurkalkulation in die Buchhaltungssicht des Materialstammsatzes als handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Preis übernehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Preisfortschreibung und Steuer- und handelsrechtliche Preise .
Sie führen die Kalkulation auf Basis einer Kalkulationsvariante durch, die Sie für die Inventurkalkulation wie folgt eingestellt haben:
In der Kalkulationsart ist festgelegt, dass die Ergebnisse der Kalkulation als
steuer
- oder
handelsrechtlicher Preis
oder als
sonstiger Planpreis
in den Materialstamm fortgeschrieben werden können.
In der Bewertungsvariante ist festgelegt, dass die Bewertung der
Materialien mit einem steuer- oder handelsrechtlichen Preis erfolgt
Eigenleistungen mit pessimistischen Tarifen erfolgt
In der Bewertungsvariante sind entsprechenden Kalkulationsrelevanzfaktoren hinterlegt.
Ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Einstellungen finden Sie unter Steuer- und handelsrechtliche Preise .
In der Jahresabschlussbilanz müssen die Bestände an fremdbezogenen Materialien (Rohstoffe, Kaufteile) und eigengefertigten Erzeugnisse nach Handels- und Steuerrecht ausgewiesen werden. Der Gesetzgeber verlangt den Ausweis des Bestandes nach dem Niederstwertprinzip. Dabei ist von verschiedenen Wertansätzen (Anschaffungs- bzw. Herstellkosten, Börsen- bzw. Marktpreis, Bewertungspreis am Stichtag) der niedrigste Wert anzusetzen. Dadurch wird sichergestellt, dass bei Preisschwankungen Buchgewinne (z.B. bei steigendem Marktpreis) nicht ausgewiesen bzw. drohende Verluste (z.B. bei Preisverfall) berücksichtigt werden.
Folgende Abbildung zeigt, welche Rolle die Inventurkalkulation bei der Ermittlung von steuer- und handelsrechtlichen Preisen spielt:

Schritt 1: Niederstwertermittlung für Rohstoffe und Zukaufteile
Zunächst erfolgt im MM die Niederstwertermittlung für Rohstoffe und Zukaufteile. Materialbestände werden beim Jahresabschluss nach dem Niederstwertprinzip abgewertet. Ziel dieser Methode ist es, die vorhandenen Bestände nach dem Imparitätsprinzip möglichst pessimistisch zu bewerten. Die Ergebnisse werden als handels- oder steuerrechtliche Preise in den Materialstamm übernommen.
Folgende Methoden zur Niederstwertwermittlung werden in der
Materialwirtschaft (MM)
angeboten, um einen Bewertungspreis zu ermitteln:
nach aktuellen Marktpreisen
Wenn der aktuelle Marktpreis höher ist als der Beschaffungspreis, wird zwar ein Gewinn erwartet aber dieser Gewinn darf erst in die Bilanz eingehen, wenn er tatsächlich realisiert ist. Das Material wird weiterhin mit dem Beschaffungspreis bewertet.
Wenn der aktuelle Marktpreis niedriger ist als der Beschaffungspreis, muss der erwartete Verlust in die Bilanz eingehen. Das Material wird mit dem Marktpreis bewertet.
nach Gängigkeit oder Reichweite
Materialien können auch auf Gängigkeit und Reichweite vom System geprüft werden. Bei geringer Gängigkeit oder hoher Reichweite wird der Materialpreis abgewertet, weil das Material vermutlich in Zukunft nicht mehr benötigt wird.
Weitere Informationen finden Sie unter
MM-Materialbewertung
in den Dokumenten
Materialbewertung
,
Niederstwertermittlung
und
Niederstwertprinzip
.
Schritt 2:
Durchführung der Inventurkalkulation für Halb- und Fertigfabrikate und Übernahme der Ergebnisse in den Materialstamm
Die Bestände an Rohstoffen und Einsatzmaterialien wurden nach dem Niederstwertprinzip bewertet, d.h. im
MM
wurden die Materialien (z.B. Rohstoffe, Zukaufteile) abgewertet und entsprechende Tarife geplant bzw. ermittelt. Ausgehend davon können nun die Halb- und Fertigfabrikate mit Hilfe der Inventurkalkulation kalkuliert werden, um die Bestände an Halbfabrikaten und Fertigfabrikaten nach Handels- und Steuerrecht für die Bilanzbewertung zu bewerten.
Sie können die Ergebnisse der Inventurkalkulation als
handels
- oder
steuerrechtliche
Preise
1
bis
3
in den Materialstamm übernehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter
Hinweis
Referenzvariante und Übernahmesteuerung
Sie können eine vorhandene Kalkulation, z.B. die Plankalkulation, als Vorlage für die Inventurkalkulation heranziehen. Dazu hinterlegen Sie in der Kalkulationsvariante eine Referenzvariante. Dort können Sie über eine Übernahmesteuerung genau festlegen, welche vorhandene Kalkulation referenziert werden soll und zusätzlich, welche Kalkulationspositionen neu bewertet bzw. übernommen werden sollen. Das System greift nun auf das Mengengerüst der vorhandenen Kalkulation zu, ohne dieses neu ermitteln zu müssen.
Beispiel
Häufig steht bei einer Inventurkalkulation die Bewertung der Materialbestände im Vordergrund, und die Bewertung von Eigenleistungen unterscheidet sich nicht von der Plankalkulation. Sie können deshalb in der Referenzvariante festlegen, daß nur die Materialpositionen und Materialgemeinkosten neu ermittelt werden sollen, nicht aber die Eigenleistungen und Lohnbearbeitungspositionen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Schritt 3: Ermittlung des Bestandswertes für die Bilanz
Anschließend kann im Menü der
MM-Bewertung
die Funktion
Niederstwert pro Konto
ausgeführt werden. Dabei ermittelt das System je Sachkonto die Differenz aus Bestandswert gemäß Bewertungspreis laut Preissteuerung und Bestandswert gemäß Vergleichswert (z.B. steuerrechtlicher Preis 1, 2 oder 3). Der Vergleichswert kann durch Niederstwertermittlung nach Marktpreisen (z.B. bei Rohstoffen und Zukaufteilen) oder durch die Inventurkalkulation (z.B. bei eigengefertigten Materialien) ermittelt worden sein.
Weitere Informationen zur Inventur finden Sie unter
MM-Bestandsführung
in den Dokumenten
Inventur
und
Ablauf der Inventur
.