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BeispieldokumentationBeispiele: Integrierte und nicht integrierte Zu- und Abgänge bei einseitigen Anlagen

 

Ausgangssituation für alle Beispiele

Der Bewertungsplan enthält u.a. einen realtime buchenden Bewertungsbereich, dem die Rechnungslegungsvorschrift LGAAP (lokale Rechnungslegungsvorschrift) zugeordnet ist sowie einen realtime buchenden Bewertungsbereich, dem die Rechnungslegungsvorschrift IFRS zugeordnet ist.

Nach LGAAP soll das Wirtschaftsgut nicht aktiviert werden; nach IFRS soll das Wirtschaftsgut jedoch als Anlage aktiviert werden.

Im Customizing haben Sie eine Anlagenklasse definiert, bei der laut LGAAP keine Aktivierung für solche Wirtschaftsgüter erfolgt.

Beispiel 1: Integrierter Anlagenzugang

Sie buchen einen integrierten Anlagenzugang.

In der Kreditorenbuchhaltung wird der Rechnungseingang erfasst:

Soll/Haben

Konto

Betrag

Soll

Anlage

10.000

Haben

Kreditor

10.000

Das System generiert die folgenden rechnungslegungsübergreifenden und rechnungslegungsspezifischen Belege:

Beleg

Rechnungslegungsvorschrift

Soll/Haben

Konto

Betrag

1)

INITIAL

S

Technisches Verrechnungskonto für integrierten Anlagenzugang

10.000

1)

INITIAL

H

Kreditor

10.000

2)

IFRS

S

Anlage

10.000

2)

IFRS

H

Technisches Verrechnungskonto für integrierten Anlagenzugang

10.000

3)

LGAAP

S

Aufwand (Aktivierungsdifferenzen/neutraler Aufwand)

10.000

3)

LGAAP

H

Technisches Verrechnungskonto für integrierten Anlagenzugang

10.000

Das Technische Verrechnungskonto für den integrierten Anlagenzugang darf nur vom System bebucht werden. Das System stellt automatisch sicher, dass das Konto je Rechnungslegungsvorschrift und Kontierung immer zu Null saldiert.

Aus diesem Grund nimmt das System automatisch für alle deaktivierten Bewertungsbereiche einer Anlage, die ins Hauptbuch buchen und Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) führen, eine Umbuchung der Kosten in den Aufwand vor.

Von der Finanzbuchhaltung ist zu prüfen, ob nach lokaler Rechnungslegungsvorschrift (LGAAP) der Aufwand auf dem im Customizing hinterlegten Konto (Aktivierungsdifferenzen/neutraler Aufwand) auf der richtigen Position in der GuV dargestellt wird. Gegebenenfalls muss eine manuelle, rechnungslegungsspezifische Umbuchung durchgeführt werden.

Beispiel 2: Nicht integrierter Anlagenzugang

Sie buchen einen nicht integrierten Anlagenzugang.

In der Kreditorenbuchhaltung wird der Rechnungseingang erfasst:

Soll/Haben

Konto

Betrag

Soll

Verrechnungskonto Anlagenzugang

10.000

Haben

Kreditor

10.000

Rechnungslegungsübergreifende Buchung:

Beleg

Rechnungslegungsvorschrift

Soll/Haben

Konto

Betrag

1)

INITIAL

Soll

Verrechnungskonto Anlagenzugang

10.000

1)

INITIAL

Haben

Kreditor

10.000

In der Anlagenbuchhaltung wird der Zugang der Anlage erfasst:

Soll/Haben

Konto

Betrag

Soll

Anlagenkonto

10.000

Haben

Verrechnungskonto Anlagenzugang

10.000

Eine Eingrenzung auf Rechnungslegungsvorschriften oder Bewertungsbereiche ist dabei nicht notwendig. Da das Wirtschaftsgut nur gemäß IFRS als Anlage zu aktivieren ist, generiert das System nur eine rechnungslegungsspezifische Buchung für die Rechnungslegungsvorschrift IFRS.

Rechnungslegungsspezifische Buchung:

Beleg

Rechnungslegungsvorschrift

Soll/Haben

Konto

Betrag

2)

IFRS

Soll

Anlagenkonto

10.000

2)

IFRS

Haben

Verrechnungskonto Anlagenzugang

10.000

Für die Aufwandsbuchung nach lokalem Recht muss die Finanzbuchhaltung manuell eine rechnungslegungsspezifische Umbuchung vornehmen:

Soll/Haben

Konto

Betrag

Soll

Aufwandskonto (für Wirtschaftsgut)

10.000

Haben

Gegenkonto

10.000

Rechnungslegungsspezifische Buchung:

Beleg

Rechnungslegungsvorschrift

Soll/Haben

Konto

Betrag

3)

LGAAP

Soll

Aufwandskonto (für Wirtschaftsgut)

10.000

3)

LGAAP

Haben

Verrechnungskonto Anlagenzugang

10.000

Das Verrechnungskonto Anlagenzugang ist nun ausgeglichen – sowohl pro Rechnungslegungsvorschrift als auch pro Kontierungsmerkmal.

Beispiel 3: Integrierter Anlagenabgang

Sie buchen einen integrierten Anlagenabgang.

Aus Vereinfachungsgründen wird auf die Darstellung der Abschreibungsbuchung verzichtet.

In der Debitorenbuchhaltung wird die Ausgangsrechnung erfasst:

Soll/Haben

Konto

Betrag

Soll

Debitor

10.000

Haben

Anlagenkonto

10.000

Rechnungslegungsübergreifende und rechnungslegungsspezifische Buchungen:

Beleg

Rechnungslegungsvorschrift

Soll/Haben

Konto

Betrag

1)

INITIAL

Soll

Debitor

10.000

1)

INITIAL

Haben

Erlös aus Anlagenabgang

10.000

2)

IFRS

Soll

Verrechnung Anlagenabgang

10.000

2)

IFRS

Haben

Anlagenkonto

10.000

Die beiden Konten Erlös aus Anlagenabgang und Verrechnung Anlagenabgang müssen zu Null saldieren, und zwar pro Rechnungslegungsvorschrift und Kontierung. Das ist der Fall für Rechnungslegungsvorschrift IFRS, aber noch nicht für Rechnungslegungsvorschrift LGAAP.

Für die korrekte Darstellung des Erlös in der GuV nach lokalem Recht muss die Finanzbuchhaltung manuell eine Umbuchung vornehmen, und zwar spezifisch für Rechnungslegungsvorschrift LGAAP:

Soll/Haben

Konto

Betrag

Soll

Erlös aus Anlagenabgang

10.000

Haben

Erlöse (wegen Abgang eines Wirtschaftsguts)

10.000

Rechnungslegungsspezifische Buchung:

Beleg

Rechnungslegungsvorschrift

Soll/Haben

Konto

Betrag

3)

LGAAP

Soll

Erlös aus Anlagenabgang

10.000

3)

LGAAP

Haben

Erlös (wegen Abgang eines Wirtschaftsguts)

10.000

Das Hauptbuchkonto Erlös aus Anlagenabgang ist nun auch für die Rechnungslegungsvorschrift LGAAP ausgeglichen.

Beispiel 4: Nicht integrierter Anlagenabgang

Sie buchen einen nicht integrierten Anlagenabgang.

Auch hier gilt: Aus Vereinfachungsgründen wird auf die Darstellung der Abschreibungsbuchung verzichtet.

In der Debitorenbuchhaltung wird die Ausgangsrechnung erfasst:

Soll/Haben

Konto

Betrag

Soll

Debitor

10.000

Haben

Erlös aus Anlagenabgang

10.000

Ledgerübergreifende Buchung:

Beleg

Rechnungslegungsvorschrift

Soll/Haben

Konto

Betrag

1)

INITIAL

Soll

Debitor

10.000

1)

INITIAL

Haben

Erlös aus Anlagenabgang

10.000

In der Anlagenbuchhaltung wird der Anlagenabgang erfasst, der eine Deaktivierung der Anlage zur Folge hat. Eine Eingrenzung auf Rechnungslegungsvorschriften oder Bewertungsbereiche ist dabei nicht notwendig:

Soll/Haben

Konto

Betrag

Soll

Verrechnung Anlagenabgang

10.000

Haben

Anlagenkonto

10.000

Rechnungslegungsspezifische Buchung:

Beleg

Rechnungslegungsvorschrift

Soll/Haben

Konto

Betrag

2)

IFRS

Soll

Verrechnung Anlagenabgang

10.000

2)

IFRS

Haben

Anlagenkonto

10.000

Das Konto Erlös aus Anlagenabgang muss zu Null saldieren, und zwar pro Rechnungslegungsvorschrift und Kontierung. Das ist nun der Fall für Rechnungslegungsvorschrift IFRS, aber noch nicht für Rechnungslegungsvorschrift LGAAP.

Für den Erlös muss die Finanzbuchhaltung manuell eine Umbuchung erfassen, und zwar spezifisch für Rechnungslegungsvorschrift LGAAP:

Soll/Haben

Konto

Betrag

Soll

Erlös aus Anlagenabgang

10.000

Haben

Erlös (wegen Abgang eines Wirtschaftsguts)

10.000

Rechnungslegungsspezifische Buchung:

Beleg

Rechnungslegungsvorschrift

Soll/Haben

Konto

Betrag

3)

LGAAP

Soll

Erlös aus Anlagenabgang

10.000

3)

LGAAP

Haben

Erlös (wegen Abgang eines Wirtschaftsguts)

10.000