Passivische Behandlung von FördermaßnahmenMit der passivischen Darstellung einer Investitionsförderung ist es möglich, den vollen Anschaffungswert einer Anlage über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Zusätzlich wird der gewährte Betrag als passivische Wertberichtigung (Sonderposten) ebenfalls abgeschrieben. Die passivische Behandlung benötigt mindestens einen eigenen Bewertungsbereich, in dem die Werte geführt und in der Finanzbuchhaltung mitgebucht werden. Wenn mehrere Fördermaßnahmen parallel auf derselben Anlage geführt werden, ist je Fördermaßnahme ein eigener Bereich notwendig.
Bereich für passivisch geführte Investitionsförderungen
Der Förderbetrag kann mit allen verfügbaren Berechnungsmethoden (Abschreibungsschlüsseln) aufgelöst werden. Indem Sie für den jeweiligen Förderbereich festlegen, daß die Abschreibungsparameter aus dem handelsrechtlichen Bewertungsbereich übernommen werden sollen, können Sie die Auflösung entsprechend dem handelsrechtlich zulässigen Abschreibungsverfahren erzwingen.
Buchen Anlagenabgang/Rückzahlung
Wenn eine geförderte Anlage innerhalb der gesetzlichen Behaltefrist verkauft wird, kann es erforderlich sein, den in Anspruch genommenen Förderbetrag zurückzuzahlen. Beim Buchen des Anlagenabgangs müssen Sie jedoch darauf achten, daß Sie je nach Sachlage die richtige Bewegungsart für den Abgang wählen:
Bei Abgängen, die keine Rückzahlung des Förderbetrages notwendig machen, müssen Sie die Bewegungsart 201 (Abgang durch höhere Gewalt) verwenden.
Bei Abgängen mit Rückzahlungsverpflichtung müssen Sie eine gewöhnliche Abgangsbewegungsart verwenden (z.B. 200).
Erfolgt der Abgang innerhalb der Behaltefrist für die Fördermaßnahme, erzeugt das System je nach Bewegungsart entweder eine Buchung für die abgangsbedingte Auflösung der Fördermaßnahme oder eine "Rückzahlung von Investitionsförderungen" in Verbindung mit einer Buchung "Aufwand aus Rückzahlung Investitionsförderung" (vgl. Beispiel).
Über die Rückzahlungsart in der Customizing-Definition der jeweiligen Fördermaßnahme können Sie steuern ob die Rückzahlung
vollständig
anteilig im Verhältnis zur bereits abgelaufenen Behaltefrist (jahresgenau)
anteilig (periodengenau)
erfolgen soll.
Achtung
Wenn Sie Investitionsfördermaßnahmen im gleichen Geschäftsjahr in Anspruch genommen haben, in dem auch der Abgang zu buchen ist, müssen Sie die Maßnahmen vor Buchung des Abgangs stornieren.
Erforderliche Konten
Die passivische Behandlung erfordert folgende Konten in der Hauptbuchhaltung:
Inanspruchnahme der Förderung
Sonderpostenkonto
Einstellungsverrechnung
Achtung
Beachten Sie bitte, daß die Bestandskonten für passivisch geführte Investitionsfördermaßnahmen Abstimmkonten der Anlagenbuchhaltung sein müssen (im Gegensatz zu den Bestandskonten für Sonderposten in einem abgeleiteten Bereich).
Ertragskonten
Normalauflösung (periodische Abschreibung)
abgangsbedingte Auflösung bei vorzeitigem Abgang
außerordentliche manuelle Auflösung, die nicht rückzahlungsverpflichtend ist (entspricht einer manuellen Abschreibung im Förderbereich)
Rückzahlungskonten
Verrechnung: hier wird der Förderbetrag in voller Höhe für eine Rückzahlung bereitgestellt
Aufwand: für den bereits aufgelösten Teil des Förderbetrages