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 Ändern der Preissteuerung

Eine Änderung der Preissteuerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • von S nach V

Diese Änderung ist jederzeit möglich. Der mitgeführte gleitende Durchschnittspreis wird dabei durch den Standardpreis überschrieben und wird von nun an zur Bewertung herangezogen.

  • von V nach S

Diese Änderung ist in zwei Fällen nicht möglich:

  • Wenn der Materialstammsatz als Bewertungskopfsatz eines Materials mit getrennter Bewertung eingerichtet ist. Weitere Informationen finden Sie unter Strukturen der getrennten Bewertung .

  • Wenn der Standardpreis aus einer Kalkulation stammt und ungleich dem gleitenden Durchschnittspreis ist.

Ist die Änderung möglich, so wird der gleitende Durchschnittspreis als Standardpreis eingetragen; die Bewertung erfolgt von nun an zu diesem Standardpreis.

Die Preissteuerung ändern Sie, indem Sie im Materialstammsatz das eingetragene Preissteuerungskennzeichen überschreiben.

Die Änderung der Preissteuerung verändert nicht den Wert des Bestands, da jeweils der aktuelle Preis bestehen bleibt; dies verdeutlicht die folgende Grafik.

Änderung der Preissteuerung