Einstufige MaterialpreisermittlungDie einstufige Materialpreisermittlung errechnet den periodischen Verrechnungspreis für ein Material. Dabei werden der Standardpreis und die in der Periode kumulierten einstufigen Differenzen berücksichtigt. Der auf diese Weise ermittelte Materialpreis kann zur Bestandsbewertung herangezogen werden. Die einstufige Preisermittlung ist zudem Voraussetzung für die Durchführung der mehrstufigen Preisermittlung .
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie unter Periodische Istkalkulation .
Das Material-Ledger ist aktiv.
Das Preisermittlungskennzeichen
3
ist im Materialstamm gesetzt.
Das Preissteuerungskennzeichen
S
ist im Materialstamm gesetzt.
Eine Stufe wird identifiziert durch ein Material und den dazugehörigen
Beschaffungsprozeß
. Für ein Material, dessen Preis einstufig ermittelt wird, werden Bewegungen immer zum Standardpreis durchgeführt, da das Preissteuerungskennzeichen
S
im Materialstammsatz gesetzt ist. Differenzen zwischen dem Standardpreis und dem tatsächlichen Preis eines bewerteten Vorgangs werden im Material-Ledger fortgeschrieben.
Die einstufige Materialpreisermittlung berücksichtigt die Differenzen, die durch die Beschaffung eines Materials direkt entstehen:
Preisdifferenzen
entstehen, wenn sich der Betrag, mit dem eine Bewegung gebucht wird, vom Standardpreis im Materialstammsatz unterscheidet. Diese Differenzen können z.B. durch folgende Vorgänge entstehen:
Wareneingänge zu einer Bestellung
Rechnungseingänge
Abrechnung von Fertigungs-, Serien- und Prozeßaufträgen
Umbuchungen
Bestandsaufnahmen mit Betragsangabe
kostenlose Lieferungen
Zugänge aus Konsignationsbestand in den Eigenbestand
Kursdifferenzen
entstehen, wenn ein Fremdwährungsbetrag zu unterschiedlichen Kursen umgerechnet wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn sich der Kurs zum Zeitpunkt der Rechnungserfassung vom Kurs beim Wareneingang unterscheidet.
Differenzen aus Umbewertungen
entstehen z.B. bei einer Material Be-/Entlastung, Preisänderung oder Rückbuchung.
Der aus der Preisermittlung errechnete Preis wird zunächst als gleitender Durchschnittspreis (V-Preis) im Materialstammsatz in der Sicht
Buchhaltung 1
fortgeschrieben. Das Preissteuerungskennzeichen
S
bleibt weiterhin gesetzt. Der Standardpreis wird nicht verändert.
Materialien, deren Preise mit der vorgangsbezogenen Materialpreisermittlung ermittelt werden, werden später in der mehrstufigen Istkalkulation nicht berücksichtigt.
Hinweis
Die einstufige Materialpreisermittlung müssen Sie für jede Buchungsperiode für alle Materialien durchführen, unabhängig davon, ob Materialbewegungen bei den relevanten Materialien erfolgt sind.
Siehe auch: