Gemeinkosten
Gemeinkosten sind die Kosten, die dem Produkt nur indirekt zugerechnet werden können, wie z. B. Stromkosten oder allgemeine Lagerkosten. Diese Gemeinkosten können Sie verrechnen mit Hilfe von:
Gemeinkostenzuschlägen
Bei der klassischen Zuschlagsberechnung werden die Gemeinkosten über prozentuale bzw. mengenbezogene Zuschläge auf das Bezugsobjekt verrechnet. Die Verrechnung erfolgt über Kalkulationsschemata.
Siehe auch: Gemeinkostenzuschläge
Template-Verrechnung
Bei der Template-Verrechnung werden Gemeinkosten mit Hilfe von Kostentreibern verursachungsgerecht auf das Bezugsobjekt verrechnet. Die Verrechnung erfolgt über Templates. Senderobjekte können Geschäftsprozesse oder Kostenstellen/Leistungsarten sein.
Siehe auch: Prozesskosten
Integration von Geschäftsprozessen in den Arbeitsplan
Die Verrechnung von Prozesskosten über die Zuordnung zu Arbeitsplanvorgängen eignet sich besonders für direkte Produktionsprozesse. Indirekte Prozesse sollten dagegen über Templates verrechnet werden.
Siehe auch: Prozesskosten
Gemeinkosten werden aus der Finanzbuchhaltung (FI)
zunächst auf die Kostenstellen der Kostenstellenrechnung (CO-OM-CCA)
kontiert. Wenn Sie die Prozesskostenrechnung (CO-OM-ABC)
im Einsatz haben, dann werden die Gemeinkosten aus der Kostenstellenrechnung
auf die Geschäftsprozesse der Prozesskostenrechnung
verrechnet.
Aus der Kostenstellen
- bzw. Prozesskostenrechnung
werden die Gemeinkosten dann an das Produktkosten-Controlling (CO-PC)
weitergeleitet.
Aus der Kostenträgerrechnung können Sie Kosten weiterleiten an
Finanzbuchhaltung (FI),
z.B. bei der Bewertung von Beständen fertiger und unfertiger Erzeugnisse
Profitcenter-Rechnung (EC-PCA)
Ergebnis- und Marktsegmentrechnung (CO-PA)
Material-Ledger/Istkalkulation (CO-PC-ACT)
Gemeinkosten, die keinem Kostenträger zugeordnet werden (z.B. Kosten für Vertrieb und Marketing), können Sie auch direkt aus der Kostenstellen
- bzw. Prozesskostenrechnung
an die Ergebnisrechnung
weiterleiten.
Sie können Gemeinkosten sowohl im Plan als auch im Ist berechnen. Sie können auch Prozesskosten bezuschlagen. Sie können die Gemeinkostenermittlung für alle im System angebotenen Kostenträger verwenden.
Plangemeinkosten können Sie ermitteln bei
Produktkostenplanung (auftragsneutrale Materialkalkulation)
Vorkalkulation von Produktionsaufträgen (Fertigungsaufträgen und Prozessaufträgen) und Produktkostensammlern
Kundenauftragskalkulationen
Auftragsstücklistenkalkulationen
Vorkalkulation zum Innenauftrag
Istgemeinkosten können Sie im Periodenabschluss der Kostenträgerrechnung auf Basis der bis dahin angefallenen Istkosten oder Istmengen ermitteln.
Ausführliche Informationen zur Ermittlung von Gemeinkosten bei Produktionsaufträgen, Produktkostensammlern und Kundenauftragspositionen finden Sie in den Abschnitten:
Weitere Informationen zur Gemeinkostenermittlung finden Sie in den Abschnitten: