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 Beispiel: Einstufige Preisermittlung

Beispiel 4

Für das Rohmaterial Kakao wird in Periode 1 eine einstufige Preisermittlung durchgeführt.

Die Materialpreisanalyse zeigt die folgenden Werte in Periode 1 nach der einstufigen Preisermittlung:

Menge

Vorläufige Bewertung

Preisdifferenz

Kursdifferenz

Preis

Anfangsbestand

10 kg

200 Mxn

0

0

20 Mxn

Zugänge

20 kg

400 Mxn

42 Mxn

42 Mxn

24.2 Mxn

Sonstige Zugänge/Verbräuche

0

0

0

0

0

Kumulierter Bestand

30 kg

600 Mxn

42 Mxn

42 Mxn

22.8 Mxn

Verbrauch

nicht verrechnet

Fertigung

Schokolade

10 kg

0

10 kg

10 kg

200 Mxn

0

200 Mxn

200 Mxn

14 Mxn

14 Mxn

0

0

14 Mxn

14 Mxn

0

0

22.8 Mxn

0

20 Mxn

20 Mxn

Endbestand

20 kg

400 Mxn

28 Mxn

28 Mxn

22.8 Mxn

Durch die Materialpreisermittlung werden dem Verbrauch Preisdifferenzen zugewiesen. Wenn diese Differenzen nicht in eine mehrstufige Preisermittlung eingehen oder die mehrstufige Preisermittlung noch nicht stattgefunden hat, erscheinen diese Preisdifferenzen in der Materialpreisanalyse unter Verbrauch/nicht verrechnet.

Weitere Informationen finden Sie unter

Bei der Preisermittlung führt das System die folgende Rechnung durch:

(vorl. Bewertung + Preisdff. + Kursdiff.) / kum. Bestand = (600 Mxn + 42 Mxn + 42 Mxn) / 30 St. = 22.8 Mxn / St.

Im Materialstamm wird die Preissteuerung nicht verändert. Das Rohmaterial Kakao wird weiterhin mit dem Standardpreis bewertet. Der durch die Preisermittlung errechnete Preis wird als periodischer Verrechnungspreis in der Periode 1 als statistische Information in der Buchhaltungssicht 1 des Materialstamms fortgeschrieben.

Buchhaltungssicht 1 im Materialstamm:

Periode 1: Preissteuerung: S-Preis: 20 Mxn,

statistisch fortgeschriebener V-Preis: 22.8 Mxn

Achtung Achtung

Es erfolgen keine Buchungen im FI.

Es werden keine Verbräuche nachbelastet. Daher erscheinen in der Materialpreisanalyse nach der einstufigen Preisermittlung nicht verrechnete Preisdifferenzen, die erst bei der mehrstufigen Preisermittlung in die höheren Verarbeitungsstufen eingehen.

Ende der Warnung.