Abgrenzung noch nicht abgerechneter Nebenkosten
Umlagefähige Betriebskosten werden innerhalb eines Geschäftsjahres auf Abrechnungseinheiten kontiert und stehen somit zunächst In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Diesen Kosten stehen Vorauszahlungen gegenüber, die entweder in der Bilanz (Anzahlung auf einem Sonderhauptbuchkonto) oder als Erlös in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht sind.
Erst im Rahmen der Nebenkostenabrechnung werden die Kosten (zu großen Teilen) an die Mieter weiterverrechnet und gelangen so als Forderungen in die Bilanz. Ein Teil der Kosten verbleibt im Unternehmen (z.B. aufgrund von Leerständen, Kappungsvereinbarungen und Pauschalvereinbarungen). Bevor die Nebenkostenabrechnung durchgeführt ist, weist die GuV also Kosten und gegebenenfalls Erlöse aus, die so nicht im Unternehmen verbleiben (“Ware in Arbeit”). Diese Kosten müssen daher beim Periodenabschluss in die Bilanz umgebucht werden.
Mit der Funktion Abgrenzung noch nicht abgerechneter Nebenkosten
können Sie noch nicht abgerechnete Nebenkosten abgrenzen. Diese Funktion basiert auf der Simulation der Nebenkostenabrechnung und bucht die Kosten und die geforderten Vorauszahlungen summarisch pro
Wirtschaftseinheit und Nebenkostengruppe (Zusammenfassung verschiedener Abrechnungseinheiten anhand von Nebenkostenschlüsseln) um.
Das Programm ermittelt pro Wirtschaftseinheit und Nebenkostengruppe folgende Daten:
extern umlagefähige Kosten
Kosten, die auf leer stehende Mietobjekte entfallen
Kosten, die auf eigen genutzte (interne) Mietverträge entfallen
Kosten, die aufgrund der Abrechnungsteilnahme nicht umlagefähig sind
Vorauszahlungen, die für diese Kosten schon geleistet wurden und in der Bilanz stehen
Vorauszahlungen, die für diese Kosten schon geleistet wurden und in der GuV stehen (so genannte “Vorauszahlungen als Ertrag”)
Vorauszahlungen, die für leer stehende Mietobjekte gebucht wurden
Im Customizing des Flexiblen Immobilienmanagements legen Sie fest, ob und welche dieser Kostengruppen Sie bei der Abgrenzung umbuchen wollen. Die vom Programm ermittelten Abgrenzungsbeträge können Sie vor der Buchung noch manuell ändern. Dies ist zum Beispiel notwendig, wenn das Ergebnis der Simulation nicht den zu erwartenden Mietverhältnissen entspricht oder wenn Sie gerundete Beträge buchen wollen.
Sie haben in der IMG-Aktivität Teilfunktionen aktivieren
die Teilfunktion Abgrenzung von Nebenkosten
(SCAL
) aktiviert.
Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden unter .
Sie haben im Customizing die Einstellungen in den IMG-Aktivitäten unter Abgrenzung von Nebenkosten/Ausweis nicht abgerechneter Nebenkosten
vorgenommen.
Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation zu den IMG-Aktivitäten im Einführungsleitfaden unter .
Um die Funktion zur Abgrenzung von Nebenkosten aufzurufen, wählen Sie ausgehend vom Bild SAP Easy Access
.
Sie führen die Abgrenzung ähnlich wie die Nebenkostenabrechnung in mehreren Schritten durch:
Abgrenzung vorbereiten
In diesem Schritt ermittelt das System die Basisdaten zur Abgrenzung.
Abgrenzung ändern
In diesem Schritt ermittelt das System die abzugrenzenden Beträge pro Nebenkostengruppe.
Wenn Sie die Abgrenzung zunächst nur bis zu diesem Schritt durchführen, können Sie, falls notwendig, die berechneten Beträge mit der Funktion Abgrenzung der Nebenkosten: Ergebnisse ändern
anpassen.
Anschließend können Sie die Abgrenzung mit den geänderten Werten fortsetzen.
Buchen der abgegrenzten Beträge
Beachten Sie hierzu die Informationen im Einführungsleitfaden unter .
Umbuchen
Dieser Schritt nimmt die Abgrenzungsbuchungen zurück. Geben Sie ein entsprechendes Buchungsdatum ein (im Allgemeinen liegt dieses Datum in der auf das Periodenende-Datum des Abschlusses folgenden Periode).
Hinweis
Wenn Sie Ihre Nebenkosten nach dem Raumschuldnerprinzip umlegen, müssen Sie in den sonstigen Parametern den Termin hinterlegen, zu dem die Funktion die Vermietungssituation zur Abgrenzung betrachten soll.
Wenn Sie extern abzurechnende Kosten abgrenzen wollen, müssen in den Eigenschaften der Abrechnungseinheiten alternative Umlegungsgrößen für die Abrechnung hinterlegt sein.