Erfassung von SenderleistungenSie können Leistungen erfassen, die als indirekt verrechenbar (Leistungsartentyp 3: manuelle Erfassung, indirekte Verrechnung) oder als nicht verrechenbar (Leistungsartentyp 4: manuelle Erfassung, keine Verrechnung) gekennzeichnet sind.
Indirekt verrechenbare Leistungen erfassen Sie, um den Mengenfluß für die indirekte Leistungsverrechnung festzulegen. Sie erfassen die Leistungsmenge auf der Senderkostenstelle oder dem Sendergeschäftsprozeß.
Im Rahmen der indirekten Leistungsverrechnung wird die Leistungsmenge auf die Empfängerkostenstellen gemäß deren Bezugsgrößen verteilt ( Siehe auch: Indirekte Leistungsverrechnung ).
Nicht verrechenbare Leistungen erfassen Sie auf Kostenstellen oder Geschäftsprozessen, die nicht über die Leistungsverrechnung entlastet werden. Die von der Kostenstelle erbrachte Leistungsmenge dient als Basis für die Kostenkontrolle. Mit Hilfe der nicht verrechenbaren Leistung und der geplanten Leistung können Sie einen Beschäftigungsgrad und somit Sollkosten und Abweichungen ermitteln.
Hinweis
Bei der
Erfassung von Senderleistungen
können Sie für folgende
Senderobjekte
Leistungen erfassen:
Geschäftsprozeß
Kostenstelle/Leistungsart
Beispiel
In einem Handelsunternehmen fallen beim Verkauf von Produkten auf einer Vertriebskostenstelle variable Kosten pro verkaufter Produkteinheit an. Die Entlastung der Vertriebskostenstelle an ein Ergebnisrechnungsobjekt erfolgt nicht über direkte innerbetriebliche Leistungsverrechnung. Die Kosten bleiben auf der Kostenstelle erhalten, sofern Sie die Komponenten OPA (Aufträge) und PCA (Profit-Center-Rechnung) nicht im Einsatz haben und darüber eine Entlastung erfolgen kann.
Siehe auch