Show TOC

HintergrundAnlagenbuchhaltung Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

 

Bei Anlagevermögen handelt es sich um einen Einkaufsartikel. Dieser Artikel wird weder verkauft, noch geht er als Rohmaterial in die Fertigung ein. Solch ein Artikel wird unternehmensintern eingesetzt. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Computer oder ein Möbelstück für den internen Gebrauch handeln. Wenn Sie Anlagevermögen als Artikel auswählen, weisen Sie diesem einen separaten Status zu. Solche Artikel werden unabhängig von Einkaufs-, Verkaufs- und Bestandsartikeln gepflegt.

Ein Anlagevermögensartikel muss einem entsprechenden Aufwandskonto für Anlagen in der Buchhaltung zugeordnet sein.

Wenn Sie eine Eingangsrechnung oder einen Lieferschein (Bestellung) für ein Anlagevermögen erfassen, wird der Wert nicht auf ein Einkaufskonto, sondern auf das entsprechende Anlagenkonto gebucht. Auch die Umsatzsteuer wird auf das Konto USt. für Betriebs. und Vermögensw. anstatt auf das normale Umsatzsteuerkonto für den Artikeleinkauf gebucht.