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ObjektdokumentationDatenerfassungsregeln: Dreiecksgeschäfte Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

 

Ein Dreiecksgeschäft umfasst zwei Unternehmen. Ein Beispiel: Unternehmen X mit Sitz in Land A verkauft Waren an seinen Geschäftspartner, Unternehmen Y, mit Sitz in Land B. Die Waren werden jedoch von einem Lager des Unternehmens X in Land C nach Land B versendet.

Hinweis Hinweis

Sie müssen Steuerkennzeichen für Dreiecksgeschäfte einrichten und den Geschäftsbelegen das richtige Steuerkennzeichen zuordnen. Anderenfalls sind in Ihren Meldungen Dreiecksgeschäfte enthalten.

So richten Sie Steuerkennzeichen für Dreiecksgeschäfte ein:

  1. Wählen Sie im Hauptmenü von SAP Business One   Administration   Definition   Finanzwesen   Steuer   Steuerkennzeichen  .

  2. Wählen Sie im Feld Dreiecksgeschäft für das Steuerkennzeichen einen Wert aus.

Ende des Hinweises.
Meldungsregeln für Dreiecksgeschäfte

Damit ein Dreiecksgeschäft in einer Intrastat-Meldung eingeschlossen werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben ein Steuerkennzeichen für Dreiecksgeschäfte für die Transaktion angegeben.

  • Das Meldungsland entspricht dem Lagerland im Geschäftsbeleg.

  • Für den Import: Das Lager und die Standardlieferadresse des Geschäftspartners befinden sich in unterschiedlichen Ländern.

  • Für den Export: Das Lager und die Standardlieferadresse im Geschäftsbeleg befinden sich in unterschiedlichen Ländern.

Wenn sich das Lager im Geschäftsbeleg in einem anderen Land als dem Meldungsland befindet, ist das (durch ein Steuerkennzeichen für Dreiecksgeschäfte identifizierte) Dreiecksgeschäft nicht korrekt gemeldet.

Meldungsregeln für paarweise verbundene Geschäftsbelege, die sich auf Dreiecksgeschäfte beziehen

Das Steuerkennzeichen des Zielbelegs ist für die Meldung relevant, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  • Das Buchungsdatum des Basis- und des Zielbelegs liegen im gleichen Monat.

  • Das Buchungsdatum des Zielbelegs liegt einen Monat nach dem Buchungsdatum des Basisbelegs.

Das Steuerkennzeichen des Basisbelegs ist für die Meldung relevant, wenn das Buchungsdatum des Zielbelegs mehr als einen Monat nach dem Buchungsdatum des Basisbelegs liegt. Das Dreiecksgeschäft wird nur dann angemeldet, wenn das relevante Steuerkennzeichen nicht leer ist.