Fenster: Quellensteuerkennzeichen - Definition 
In diesem Fenster können Sie die Quellensteuerkennzeichen für Ihr Unternehmen definieren.
Öffnen Sie dieses Fenster über .
Geben Sie einen Code für die Quellensteuer ein. |
Wählen Sie diese Option aus, um anzuzeigen, dass die Quellensteuer inaktiv ist. Wenn die Quellensteuer auf inaktiv gesetzt ist, können Sie sie in einem neuen oder geparkten Beleg nicht auswählen. Standardmäßig ist dieses Ankreuzfeld nicht markiert. |
Geben Sie eine Beschreibung für das Quellensteuerkennzeichen ein. |
Wählen Sie eine der folgenden Optionen in der Dropdown-Liste:
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Geben Sie das Datum ein, ab dem der Steuersatz (%) eines Steuerkennzeichens gültig ist. |
Geben Sie den Steuersatz ein, der ab dem im Feld Gültig ab eingegebenen Datum zu berechnen ist. |
Wählen Sie in der Dropdown-Liste entweder Brutto (einschl. USt.) oder Netto, um zu bestimmen, für welchen Betrag die Quellensteuer berechnet werden soll. |
Gibt den Prozentsatz des Grundbetrags an, der der Quellensteuer unterliegt. Der Standardwert ist 100%. |
Geben Sie den offiziellen Code ein, der in der Quellensteuererklärung anzugeben ist. |
Wählen Sie den Sachkontencode, der in den für dieses Quellensteuerkennzeichen relevanten Journalbuchungen erfasst werden soll. |
Über diese Drucktaste lässt sich das Fenster Steuerdefinition - <XXX> öffnen, in dem Sie das Datum im Feld Gültig ab und den Steuersatz für das ausgewählte Quellensteuerkennzeichen festlegen können. |
Geben Sie an, wie hoch der steuerpflichtige Betrag mindestens sein muss, damit die Quellensteuer zur Wirkung kommt. |
Wählen Sie im Dropdown-Menü die entsprechende Rundungsart:
Im folgenden Beispiel wird erklärt, wie die Berechnung beim Erstellen einer Ausgangsrechnung mit den oben genannten Werten unter Verwendung der Option Handelswerte erfolgt: Die Rechnungssumme beträgt 11,6. Quellensteuer=11,6 * 18% = 2,088 Der Wert wird auf2 abgerundet. Für die Quellensteuer wird der Wert2 gebucht, und das Bankkonto wird mit 9,6belastet. Ende des Beispiels. |
Geben Sie den zutreffenden Quellensteuertyp an. |
Geben Sie an, worauf die Steuer erhoben wird. |
Definiert die Quellensteuer als eine progressive Steuer. |
Wählen Sie in der Dropdown-Liste einen Sektionscode aus. |
Geben Sie einen Schwellenwert für TDS an. |
Geben Sie den Surcharge-Wert für TDS an. |
Setzen Sie dieses Kennzeichen, wenn die Begünstigung anwendbar ist. |
Wählen Sie in der Dropdown-Liste einen Steuerpflichtigencode aus. |
In diesem Feld können Sie ein Konto für TDS-Kreditoren zuweisen. Drücken Sie dafür im Feld die Tabulatortaste, und wählen Sie im Fenster Liste: Sachkonten ein Konto aus. |
In diesem Feld können Sie ein Konto für Surcharge-Kreditoren zuweisen. Drücken Sie dafür im Feld die Tabulatortaste, und wählen Sie im Fenster Liste: Sachkonten ein Konto aus. |
In diesem Feld können Sie ein Konto für Cess-Kreditoren zuweisen. Drücken Sie dafür im Feld die Tabulatortaste, und wählen Sie im Fenster Liste: Sachkonten ein Konto aus. |
In diesem Feld können Sie ein Konto für HSC-Kreditoren zuweisen. Drücken Sie dafür im Feld die Tabulatortaste, und wählen Sie im Fenster Liste: Sachkonten ein Konto aus. |
In diesem Feld können Sie ein Konto für TDS-Debitoren zuweisen. Drücken Sie dafür im Feld die Tabulatortaste, und wählen Sie im Fenster Liste: Sachkonten ein Konto aus. |
In diesem Feld können Sie ein Konto für Surcharge-Debitoren zuweisen. Drücken Sie dafür im Feld die Tabulatortaste, und wählen Sie im Fenster Liste: Sachkonten ein Konto aus. |
In diesem Feld können Sie ein Konto für Cess-Debitoren zuweisen. Drücken Sie dafür im Feld die Tabulatortaste, und wählen Sie im Fenster Liste: Sachkonten ein Konto aus. |
In diesem Feld können Sie ein Konto für HSC-Debitoren zuweisen. Drücken Sie dafür im Feld die Tabulatortaste, und wählen Sie im Fenster Liste: Sachkonten ein Konto aus. |
Wählen Sie in der Dropdown-Liste einen Ort, für den der Kategoriecode angelegt wurde. |
Wählen Sie in der Dropdown-Liste einen Erklärungstyp für die Steuerkategorie. |
Wählen Sie eine der folgenden Optionen:
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Wählen Sie eine der folgenden Optionen:
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