Standardmäßig sind die in einer
Paketschnittstelle enthaltenen Elemente mindestens für alle Pakete der
gleichen Hierarchiestufe sichtbar und damit potentiell nutzbar. Es gibt jedoch
Fälle, in denen das Anbieterpaket die Verwendung einer Schnittstelle
ausschließlich auf ein oder mehrere Pakete einschränken möchte.
Beispielsweise könnte eine Schnittstelle kritische Funktionen zur Verfügung
stellen, die die Datenkonsistenz gefährden können und die eigentlich nur ein
bestimmtes Paket in einem bestimmten Kontext richtig verwenden kann. In einem
solchen Fall ist es unerwünscht, daß andere Pakete eine Verwendungserlaubnis
auf diese spezielle Schnittstelle erhalten.
Anbieterpakete können ihre Schnittstellen
exklusiv benannten Verwendern zur Verfügung stellen damit vor Verwendung durch
beliebige Pakete schützen.
Siehe auch: Grafik: Zulässige
Verwendungserklärungen
Die betreffende Paketschnittstelle wurde angelegt.
Um die exklusiven Pakete für die Nutzung einer Schnittstelle zu benennen, gehen Sie wie folgt vor:
1. Wählen Sie die gewünschte Paketschnittstelle des Anbieterpaketes aus.
2. Schalten Sie in den Änderungsmodus um, falls erforderlich.
3. Wählen Sie den Tabreiter Einschränkung der Verwenderpakete.
4. Aktivieren Sie das Ankreuzfeld Einschränkung der Verwenderpakete.
Die Tabellenzeilen werden eingabebereit geschaltet.
5. Geben Sie unter Pakete die jeweiligen Nutzerpakete an, die ausschließlich für die Verwendung in Frage kommen.
Beachten Sie dabei, daß die anzugebenden Pakete nicht im aktuellen System vorhanden sein müssen, um in die Liste aufgenommen zu werden. Der Package Builder nimmt auch keine weiteren Prüfungen bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen für die Verwendungserlaubnis vor.
6. Sichern Sie mit .
Sie haben zu einer Schnittstelle des Anbieterpaketes diejenigen Nutzerpakete bestimmt, die ausschließlich als Nutzer in Frage kommen. Alle anderen Pakete können daher keine Verwendungserlaubnis erhalten und können somit auch die sichtbaren Elemente der betreffenden Schnittstelle nicht nutzen.
Siehe auch:
Sichtbarkeit mehrstufig verlängern